Wie funktionieren die deutschen Cannabis Social Clubs?

Valentina Lentz
13 Jul 2024

Welche Bedingungen genau gelten eigentlich für die Clubs und ihre Mitglieder in Sachen Anbau, Vereinslokal und Abgabe?


Das Konzept der Cannabis Social Clubs hat seinen Ursprung in Spanien, hat sich aber inzwischen auch in einigen weiteren Ländern, wie Uruguay oder Malta, etabliert. Die Regeln, denen die Clubs unterliegen, sowie die genaue Vorgehensart unterscheiden sich aber natürlich in jedem Land. 

In Deutschland werden die Clubs "Anbauvereinigungen" genannt und unterliegen dem Vereinsrecht. Die Mitglieder dieser Vereine schließen sich zum gemeinsamen Anbau von Cannabis zusammen, wie es nun seit dem 1. Juli rechtlich möglich ist. Die Abgabe der Ernte an die Mitglieder erfolgt dann über den Club nach gewissen Regeln:

  • Mitglieder über 21 Jahre: Abgabe von maximal 50 Gramm pro Monat, davon maximal 25 Gramm pro Tag 
  • Mitglieder 18 - 21 Jahre: Abgabe von maximal 30 Gramm pro Monat mit THC-Gehalt bis zu 10%
  • Nur persönliche Abholung durch Vorzeigen des Ausweises
  • Ausgabe als Blüten oder Hasch
  • Neutrale Verpackung mit Informationen zum THC-Gehalt, Gewicht sowie der Sorte, und Hinweisen zu Risiken
  • THC-Kontrolle und Pflicht zur Dokumentation 
  • Kein Konsum innerhalb der Club-Räumlichkeiten sowie im Umkreis von 100 Metern

Im Unterschied zu Spanien, Uruguay und Malta darf in den Club-Räumlichkeiten also kein Cannabis - und auch kein Alkohol - konsumiert werden. Zumindest nicht in den eigentlichen Clubs, die der Abgabe dienen. Außerdem dürfen nur Mitglieder - also keinerlei Besucher oder Touristen - die Räumlichkeiten der Vereine betreten, und jeder darf nur in einem Club als Mitglied verzeichnet sein. Um Mitglied werden zu können gelten folgende Bedingungen:

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 6 Monaten
  • Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten
  • Keine Mitgliedschaft in mehreren Clubs möglich 
  • Keine Weitergabe des Cannabis

Aber auch für die Vereine selbst gibt es einiges zu beachten, so müssen sich zunächst mindestens 7 Personen zur Gründung finden, die dann das Prozedere - welches etwa 120 - 150 Euro kostet - zur offiziellen Eintragung als Verein durchlaufen:

  1. Eine Satzung muss verabschiedet, der Vorstand gewählt, und die Gründungsversammlung protokolliert werden. 
  2. Ein Notar wird dann mit der Eintragung des Vereins beauftragt und prüft den anwesenden Vorstand sowie das Protokoll
  3. Diese geht dann mit der vom Club verabschiedeten Satzung an das zuständige Amtsgericht zur Prüfung auf rechtliche Konformität. 

Der deutsche Dachverband der CSCs informiert, dass ein Club theoretisch auch ohne Eintragung tätig sein kann, die Beifügung des "e.V." aber beispielsweise von Banken als Voraussetzung für die Eröffnung eines Vereinskontos verlangt werden kann. Auf der Webseite des Verbands sind darüber hinaus eine Mustersatzung, ein Musterprotokoll, sowie viele weitere hilfreiche Tipps zu finden. 

Abseits dieser bürokratischen Hürden, gibt es für die Vereine aber auch noch folgende Regelungen, beispielsweise in Bezug auf die Club-Räumlichkeiten oder Mitglieder, zu beachten:

  • Maximal 500 Mitglieder
  • Mindestabstand von 200 Metern zu z.B. Kitas, Schulen und Spielplätzen 
  • Werbeverbot
  • Schutz vor unbefugtem Zutritt
  • Anfallende Aufgaben müssen von den Mitgliedern erledigt werden
  • Nicht gewinnorientiert
  • Genehmigung zum Anbau erforderlich

Und natürlich gibt es auch einzuhaltende Vorgaben für die Anbauflächen:

  • Nicht in Wohngebieten 
  • Sichtschutz 
  • Keinerlei Werbung oder Ähnliches
  • Einhaltung der genehmigten festen Jahresmengen
  • Schutz vor unbefugtem Zutritt

Mehr zur oben erwähnten Genehmigung des Anbaus und zu den verschiedenen Behörden, die auf Landesebene für diese zuständig sind, könnt ihr in folgendem Soft Secrets Artikel erfahren:

Außerdem gab es tatsächlich bereits einen glücklichen Verein, der die Genehmigung bereits wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Händen halten durfte, nämlich der CSC-Niedersachsen e.V.:

Quellen:

  • butenunbinnen.de
  • csc-dachverband.de
  • csc-niedersachsen.de
  • ndr.de
  • zdf.de
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Valentina Lentz