HHC-Verbot in Deutschland
Seit dem 26. Juni sind nun auch in Deutschland die Herstellung und der Vertrieb von HHC sowie weiteren synthetisch hergestellten Cannabinoiden illegal.
Nachdem Tschechien sich bereits im Frühjahr mit einem HHC-Verbot Vorreitern wie Österreich anschloss, und das halbsynthetische Cannabinoid eigentlich auch in Deutschland seit seinem Erscheinen auf dem deutschen Markt in der Kritik steht, ist nun seit dem 27. Juni die Gesetzesänderung in Kraft, die dessen Herstellung und Vertrieb untersagt.
Während Konsum und Besitz weiterhin straffrei bleiben sollen, reguliert die 5. Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) darüber hinaus auch viele weitere synthetische Cannabinoide. Davon betroffen sind neben HHC u.a.:
- THCP
- HHCP
- HHC-PO
- HHC-AC
- HHC-H
- HHC-O
- THC-PO
- THC-O
- THC-V
- THC-JD
- ADMB-D-5Br-INACA
Außerdem widmet sich die Verordnung auch den neuen LSD-Derivaten, deren Verkauf wie Herstellung nun ebenfalls illegal ist, beispielsweise:
- 1D-LSD
- 1P-LSD
- 1B-LSD
- 1CP-LSD
- 1v-LSD
- ALD-52
Aufgenommen wurde in die Verbotsliste darüber hinaus aber auch Gidazepam, das zur Gruppe der Benzodiazepine gehört, sowie der Verkauf von Lachgas an Minderjährige. Letzterer wurde im Rahmen der Cannabislegalisierung in Deutschland immer wieder als Negativbeispiel für den bisher unzureichenden Jugendschutz eingebracht.
Zu den Gründen für die Aufnahme von HHC und ähnlichen synthetischen Cannabinoiden in das NpSG zählen vor allem die gesundheitlichen Risiken. Auch wenn HHC bereits vor Jahrzehnten zum ersten Mal isoliert wurde, so bleibt es bis heute weitgehend unerforscht.
Auch die Herstellung unterlag keinerlei Kontrollen, da die Stoffe bisher nicht gesetzlich erfasst waren und somit Teil einer rechtlichen Grauzone waren. Die Alternativen sind jedoch so zahlreich wie die Hersteller und Händler einfallsreich. So wird das HHC an manchen Stellen einfach illegal zu Rabattpreisen weiterverkauft, während andernorts bereits auf (noch) legale Alternativen wie 10-OH-HHC oder H4CBD gesetzt wird.
Die komplette Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes findet ihr HIER
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Quellen:
- bundesgesundheitsministerium.de
- cscsdeutschland.de
- happy-420.de
- recht.bund.de