Niedersachsen - Erster CSC erhält Anbauerlaubnis
Frohe Kunde aus Friesland: Der CSC-Niedersachsen e.V. darf sich als erster Anbauverein Deutschlands über die offizielle Genehmigung zum Anbau freuen.
Am Montagabend, dem 11. Juli, war es soweit, der erste CSC Deutschlands erhielt die offizielle Anbauerlaubnis in Ganderkesee im Landkreis Oldenburg. Bei diesem feierlichen Anlass ließ es sich die Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) nicht nehmen, den positiven Bescheid persönlich zu übergeben. Der NDR zitierte sie wie folgt:
"Die Zulassung der Anbauvereinigungen ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur überfälligen Entkriminalisierung."
Der Direktor der niedersächsischen Landwirtschaftskammer - die in Niedersachsen für die Anträge zuständig ist - verweist unterdessen bezüglich der schnellen Bearbeitung des Antrags auf die effiziente Vorbereitung auf diese neue Aufgabe seitens der Behörde. Es sollen noch 15 weitere Anträge vorliegen, wohingegen Bremen beispielsweise angibt, bisher zwar "keine vollständigen Anträge" erhalten zu haben, aber generell von einer Bearbeitungszeit von etwa 3 Monaten ausgeht.
Doch was bedeutet "vollständig" in diesem Zusammenhang?
Die Gründung eines Clubs ist per se mit sieben volljährigen Personen unter Vorlage deren Führungszeugnisse möglich. Auch wenn Vorstrafen nicht prinzipiell ein Problem darstellen, geht es doch um die Prüfung der Hauptverantwortlichen auf Geschäftsfähig- und Zuverlässigkeit. Vorstrafen aufgrund von Drogendelikten werden also ein Problem darstellen.
Die Clubs unterliegen dem Vereinsrecht und verpflichten sich, die Gesetze einzuhalten. Um die ersehnte Anbauerlaubnis zu erhalten, müssen die Clubs aber auch als Teil des Antrags ein umfassendes Gesundheits- wie Jugendschutzkonzept vorlegen können.
Außerdem müssen Angaben zur Größe des Clubs sowie der voraussichtlich benötigten Erntemenge gemacht werden, sodass die Behörde eine fixe Jahresmenge genehmigen kann. Überschüssige Ernte muss dementsprechend vernichtet werden.
Die Lizenz als solche wird vorerst für eine Dauer von 7Jahren vergeben, eine Verlängerung kann aber bereits nach 5 Jahren beantragt werden. Nach Erhalt der Genehmigung wird es im Club Kontrollbesuche geben, denen bei Nichteinhaltung der Vorgaben Verwarnungen, Bußgelder, oder schlechtestenfalls der Entzug der Erlaubnis folgen können.
Wer auf der Suche nach Tipps ist oder Hilfe beim bürokratischen Teil des Club-Daseins braucht, findet viele weiterführende Informationen beim deutschen Dachverband der CSCs sowie beim CSC-Niedersachsen e.V., der den Prozess ja bereits erfolgreich von A - Z durchlaufen hat, und u.a. seine eigene Satzung bereitstellt.
In diesem Verein hat man sich beispielsweise darauf verständigt, eine Aufnahmegebühr von 20€ zu setzen, sowie einen Jahresbeitrag von 60€. Die Mitglieder sind dazu angehalten, immer die voraussichtliche Abnahmemenge für 3 Monate anzugeben. Des Weiteren gilt:
"Die spätere Abnahmemenge pro Gramm wird gesondert zum Selbstkostenpreis errechnet und zusätzlich pro Mitglied erhoben."
Welche Behörden je nach Bundesland für die Bearbeitung der Anträge sowie die Erteilung der Anbauerlaubnis zuständig sind erfahrt ihr in folgendem Soft Secrets Artikel:
Das Grundkonzept, nach dem die CSCs oder Anbauvereine in Deutschland funktionieren, könnt ihr hier nachlesen:
Weitere Meldungen bei Soft Secrets:
Quellen:
- butenunbinnen.de
- csc-niedersachsen.de
- ndr.de
- zdf.de