CanG-Verschärfung birgt Probleme

Valentina Lentz
29 Apr 2024

Ein weiteres Leak zum Cannabis-Gesetz: Der publik gewordene Entwurf enthält u.a. empfindliche Änderungen für die Anbauvereinigungen.


Bei dem geleakten Entwurf soll es sich um die Umsetzung der Protokollnotiz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach handeln, die im Rahmen der Beschließung des CanG Ende März entstanden war. Die Änderungen sollen der Konfliktlösung - beispielsweise in Sachen EU-Recht - dienen sowie Kritikern des Gesetzes entgegenkommen, und noch vor 1. Juli in Kraft treten.

Neben Themen wie der Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes oder erweiterte Maßnahmen zur Suchtprävention, sind aber auch die Anbauvereinigungen direkt von diesem Formulierungsvorschlag betroffen. Das "Entstehen gewerblicher Strukturen beim Anbau" soll nämlich verhindert werden, so berichtete die Augsburger Allgemeine

Dazu soll zum einen den Behörden ein größerer Spielraum bei den Entscheidungen zu den Vereinsgenehmigungen gewährt werden und auch die Vereinsmitglieder sollen zur aktiven Mitarbeit verpflichtet sein. Zum anderen darf es keine Anbauflächen verschiedener Anbauvereinigungen am selben Ort geben: 

"Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden" 

Die Verhinderung gewerblicher Geschäftsmodelle würde dabei auch bereits bestehende Unternehmer, wie die der Hanf GmbH aus Jersbek vor Probleme stellen, die sich die Vermietung von Anbauflächen an Vereine zur Aufgabe gemacht hat. Der Entwurf würde somit nicht nur weitere Komplikationen für die Anbauvereinigungen bedeuten, sondern vermutlich auch die Umsetzung des ein oder anderen Clubs gänzlich verhindern.

Darüber hinaus soll es aber auch bei den Dienstleistungen keine Paketpreise mehr geben, sodass verschiedene Anbieter für verschiedene Bereiche beschäftigt werden müssen. Systemanbieter, die beispielsweise Paketlösungen für Anbauflächen anbieten, kämen somit nicht mehr in Frage.

Eine Maßnahme, die Kosten und Aufwand für die Clubs erhöht, und im Gegensatz zur erwähnten Standorteinschränkung für ganz Deutschland zählt. Denn das Verbot, am gleichen Ort mehrere Anbauflächen für verschiedene Vereine zu betreiben, soll Ländersache werden. 

Quellen:

  • augsburger-allgemeine.de
  • deutschlandfunk.de
  • rnd.de
  • shz.de
  • youtube.com/@DeutscherHanfverband
V
Valentina Lentz