Kein Gras auf der Wiesn

Valentina Lentz
20 Sep 2026

Das Oktoberfest 2026 hat begonnen, doch an einer Regel hat sich trotz bundesweiter Legalisierung nichts geändert: Cannabis ist auf der Wiesn weiterhin verboten. Während Deutschland seit dem Cannabisgesetz entspannter mit Besitz und Konsum umgeht, verfolgt Bayern einen Sonderweg, der sich auf dem größten Volksfest der Welt besonders deutlich zeigt. Besucher dürfen Cannabis zwar besitzen, aber keinesfalls konsumieren – weder im Bierzelt noch auf der Festwiese oder in den Zugangsbereichen rund um die Theresienwiese.


Das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz

Grundlage für das Verbot ist das Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, das 2024 verabschiedet wurde. Es untersagt den Konsum von Cannabis auf allen bayerischen Volksfesten, unabhängig davon, was das Bundesrecht erlaubt. Der Besitz von bis zu 25 Gramm bleibt legal, doch jeder sichtbare Konsum – ob Joint, Vaporizer oder Bong – ist verboten. Die Stadt München und die Polizei kontrollieren streng und greifen konsequent durch.

Hohe Bußgelder und klare Linie der Behörden

Wer beim Kiffen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von rund 1.500 Euro rechnen, bei Wiederholung sogar mit mehr als 5.000 Euro. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass die Regelung nicht nur symbolisch ist: 2025 und 2026 wurden insgesamt 27 Verstöße registriert. Angesichts von Millionen Besuchern ist das eine geringe Zahl, aber ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Behörden aufmerksam bleiben. Oktoberfest-Chef Clemens Baumgärtner betont regelmäßig, dass Cannabis auf der Wiesn keinen Platz habe – eine Haltung, die sich mit der politischen Linie des Freistaats deckt.

Warum Bayern so streng bleibt

Bayern verfolgt traditionell eine harte Linie in der Drogenpolitik. Die Verantwortlichen argumentieren mit Jugendschutz, Sicherheit bei großen Menschenmengen und dem traditionellen Charakter des Festes. Die Wiesn soll ein familienfreundliches Volksfest bleiben, und dazu gehört aus Sicht der Stadt eine klare Abgrenzung gegenüber allen berauschenden Substanzen, die nicht Bier heißen. Während andere Bundesländer den Konsum auf Veranstaltungen teilweise dulden, bleibt Bayern ein Sonderfall. Das Verbot gilt nicht nur für das Oktoberfest, sondern für nahezu alle großen Volksfeste im Freistaat.

Was Besucher beachten müssen

Für Konsumenten bedeutet das, dass sie Cannabis zwar mitbringen dürfen, aber nicht konsumieren sollten, solange sie sich auf oder unmittelbar an der Theresienwiese aufhalten. Auch der Versuch, sich am Eingang eine Tüte anzuzünden, wird als Konsum auf dem Festgelände gewertet. Selbst Vaporizer, die oft diskreter wirken, fallen unter das Verbot. Wer konsumieren möchte, muss dies vor dem Besuch tun – und auch dort mit Bedacht, denn die Polizei kontrolliert in den umliegenden Straßen ebenfalls regelmäßig.

Fazit: Maßkrug ja, Joint nein

Trotz bundesweiter Legalisierung bleibt das Oktoberfest eine cannabisfreie Zone. Bayern setzt auf strikte Regeln und hohe Bußgelder, um den Charakter des Volksfestes zu schützen. Für Besucher heißt das, dass sie zwar mit einem Maßkrug anstoßen dürfen, aber nicht mit einem Joint. Wer sich an diese Vorgaben hält, kann die Wiesn ohne rechtliche Risiken genießen.

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Valentina Lentz