Keine Entlastung durch das CanG bei der Polizei

Mercedes.Frank
24 Apr 2025

Ein wichtiges Argument für das Cannabisgesetz war ja die Verdrängung des Schwarzmarktes, was so gut wie überhaupt nicht passiert ist. Auch Justiz und Polizei sollten deutlich entlastet werden. Von Entlastung kann bei der Polizei allerdings nicht die Rede sein.


„Das Cannabisgesetz ist und bleibt ein Mängelexemplar“, so Alexander Poitz, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das Hauptproblem seien Unschärfen des Gesetzes und fehlende Kontroll- sowie Nachweismöglichkeiten. Eine Erleichterung der täglichen Arbeit sei das CanG jedenfalls nicht.

Wie sollen Polizisten bei einer Kontrolle beispielsweise erkennen können, ob das Cannabis legal von einem Cannabis-Social-Club oder aus dem Garten stammt? Oder doch vom Schwarzmarkt? Ein Dresdner Polizeisprecher sagte kürzlich, dass „die sogenannten Cannabis-Social-Clubs sowohl in Dresden als auch in Sachsen keine Rolle spielen“. Das ist im Rest des Landes nicht anders. Daher muss die Polizei ja davon ausgehen, dass die allermeisten Konsumenten nach wie vor auf den Schwarzmarkt zurückgreifen. Denn eine andere, eine legale, Möglichkeit gibt es nach wie vor nicht. 

Und das Dealen sei einfacher geworden, denn bis zu 25 Gramm dürfe man ja legal bei sich haben. Das mache es der Polizei extrem schwer, die Arbeit der Dealer überhaupt zu verhindern. „Bei unseren Kontrollen zeigen sie freimütig ihr Cannabis und verweisen lachend auf die Legalität des Besitzes“, so der Dresdner Polizeisprecher.

Im GdP-Mitgliedermagazin „Deutsche Polizei“ stellt Alexander Poitz Aussagen und Forderungen des kürzlich vom Bundesvorstand beschlossenen Positionspapiers „Cannabis und Polizei: GdP-Standpunkte zur Bewältigung der Herausforderungen der Cannabis-Teillegalisierung“ vor. Und diese bedeuten erhebliche Nachbesserungen vom Gesetzgeber: „Die Cannabis-Teillegalisierung hat unter dem Strich zu keiner Arbeitsentlastung bei der Polizei geführt. Es besteht zudem erheblicher Aus- und Fortbildungsbedarf. Es muss spürbar investiert und unverzüglich modernste Ausstattung, zum Beispiel Kontroll- und Nachweisinstrumente, beschafft werden.

Zudem heisst es: „Ein staatlich kontrollierter und zertifizierter Anbau von Cannabis, der durch eine lückenlose digitale Überwachung der gesamten Handelskette begleitet wird, wäre wesentlich besser kontrollierbar als der gegenwärtige unübersichtliche Mix aus privatem Anbau, Anbau in Vereinigungen und illegalem Schwarzmarkt-Cannabis. Dadurch könnte man sicherstellen, dass legale und illegale Produkte klar voneinander unterschieden werden können, was die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erheblich erleichtern würde.“

Poitz sagte dem Deutschen Ärzteblatt vor ein par Wochen, dass der Verkauf in ausgewählten Abgabestellen eine denkbare Maßnahme gegen den Schwarzmarkt wäre.

Eine sehr gute Idee. Bis dahin dürfte es allerdings noch ein weiter Weg sein. Denn das Cannabis-Gesetz sieht ja erst noch Pilotprojekte vor, die ein paar Jahre dauern und dann ausgewertet werden sollen. Die staatlichen Entscheidungsträger sollten auf die Leute in der Praxis hören. Und wenn die Ordnungshüter freie Verkaufsstellen als sinnvoll erachten, kann es, was ihre Arbeit angeht, so falsch ja nicht sein.

Siehe auch

Mehrhheit der Deutschen will Cannabis-Gesetz behalten

3,5 Nanogramm neuer THC-Grenzwert im Strassenverkehr

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