3,5 Nanogramm neuer THC-Grenzwert im Strassenverkehr
Seit letztem Donnerstag, den 6.6.24, ist in Sachen CanG auch ein Grenzwert im Strassenverkehr festgesetzt worden. Maximal 3,5 ng/ml THC gelten seitdem am Steuer. Wer mit einem höheren Wert erwischt wird verliert den Führerschein.
Es ist schon lange bekannt, dass der Abbau von THC im Blut anders vonstatten geht als der von Alkohol. Die Beeinträchtigung durch THC hält vielleicht nur 3 bis 10 Stunden an, aber abgebautes THC kann bis zu 100 Tage lang im Körper einer Person verbleiben, also weit über das Zeitfenster der Beeinträchtigung hinaus. Je nachdem, wie viel THC man konsumiert hat und wie schnell es abgebaut wird, können leicht noch Wochen oder Monate später mehr als 3,5 ng/ml THC im Körper sein. Man ist zwar überhaupt nicht beeinträchtigt, verstößt aber trotzdem gegen die neuen Richtwerte.
"Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung soll ein THC (Tetrahydrocannabinol)-Grenzwert im Straßenverkehr und ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt werden“, heißt es auf der Bundestags-Website. "Nach der Neuregelung soll der Grenzwert künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter liegen. Bei erstmaliger Überschreitung des Grenzwertes drohen ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.“
Der Grenzwert von 3,5 ng/ml in Deutschland ist völlig willkürlich, da es keine fundierten wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass ein solcher Grenzwert automatisch mit einer Beeinträchtigung gleichzusetzen ist. Tatsächlich fand eine 2019 in Kanada durchgeführte Studie "keine Hinweise auf ein erhöhtes Unfallrisiko bei Fahrern mit Δ-9-Tetrahydrocannabinol < 5 ng/ml und ein statistisch nicht signifikant erhöhtes Risiko der Unfallverantwortung (Odds Ratio = 1,74) bei Fahrern mit Δ-9-Tetrahydrocannabinol ≥ 5 ng/ml".
Eine weitere kürzlich in Kanada durchgeführte Studie mit simulierten Fahrdaten ergab, dass das Vorhandensein von THC im Blut nicht auf eine Beeinträchtigung der psychomotorischen Leistung schließen lässt. Die Ergebnisse stehen im Einklang mit einer separaten, von der Regierung finanzierten Studie in den USA, die ebenfalls feststellte, dass "es keine Korrelation zwischen THC (und verwandten Metaboliten/Cannabinoiden) in Blut, OF (Mundflüssigkeit) oder Atemluft und der Fahrleistung gab".
"Das völlige Fehlen eines Zusammenhangs zwischen der Konzentration des zentral wirksamen Bestandteils von Cannabis in Blut, OF und Atemluft ist ein starkes Argument gegen die Anwendung von Per-se-Gesetzen für Cannabis", so die Forscher über die von der Regierung finanzierte Studie. Auch Forscher der Universität Yale kamen in einer Studie aus dem Jahr 2021 zu den gleichen Schlussfolgerungen.
Der Bundestag hat nun das Gesetz der Ampel-Koalition bezüglich einer Erhöhung des bislang geltenden THC-Grenzwertes beschlossen.Ob der neue Wert sinnvoll ist, bleibt abzuwarten. Er ist sicher weitaus besser als der bisherige Wert von 1 ng/ml THC. Aber auch dieser Wert wird garantiert noch für eine Menge Diskussionen und Streit sorgen.
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