Verkehrsrecht: Neuer THC-Grenzwert vorgeschlagen

Valentina Lentz
30 Mar 2024

Noch kurz vor Inkrafttreten des CanG wurde nun ein neuer Grenzwert von der Expertenkommission vorgeschlagen.


Der neue THC-Grenzwert für den Straßenverkehr soll nach Empfehlung der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr beauftragten Expertenkommission künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegen. Sie sollte auf wissenschaftlicher Basis einen für den Straßenverkehr geeigneten THC-Grenzwert ermitteln, der - ähnlich wie beim Alkoholkonsum - Auskunft darüber geben soll, ob eine potenzielle Gefahr von dem Verkehrsteilnehmer ausgehen könnte.

Die Tagesschau berichtete von der Empfehlung der Kommission und zitierte wie folgt:

"Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend."

Und ergänzt um die Aussage des Ministeriums:

"Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille."

Somit ist keine vollkommene Gleichsetzung zum Umgang mit Alkohol angewendet worden. In der Pressemitteilung des Ministeriums wird jedoch betont, dass es sich dabei um einen "konservativen Ansatz" handelt, der "aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt" liegt. Desweiteren heißt es darin, dass ein absoluter Mischkonsum für Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr ratsam sei, und die Experten hoch empfindliche Speicheltests zum "Vorscreening" empfehlen.

Fahrtauglichkeit

Im Vergleich zum bisherigen absoluten Verbot mit Sicherheit eine Verbesserung, allerdings dürfte dieser Wert manche Konsumenten weiterhin unberücksichtigt lassen, die somit weiterhin um rechtliche Konsequenzen fürchten müssen. In der Rechtsprechung hat sich aktuell der Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum durchgesetzt, welcher natürlich den Konsum an sich nachweist, aber - aufgrund der langen Nachweisbarkeit von THC durch die Art des Abbaus im Körper - keinerlei Rückschlüsse auf die Fahrtauglichkeit zulässt.

Aktuelle Gesetze weiterhin in Kraft

Nach Legalisierung am 1. April gilt vorerst weiterhin die aktuelle Rechtslage, denn der neue Grenzwert ist derzeit nur eine Empfehlung seitens der Kommission und noch nicht gesetzlich beschlossen, denn eine Erhöhung des THC-Grenzwerts tritt erst mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetz in Kraft. Im Gesetz auf eine über die 3,5 ng/ml hinausgehende Erhöhung zu hoffen, ist vermutlich vergebens, wird aber schon seit Beginn der Diskussion von manchen gefordert, um auch regelmäßige Konsumenten, die höhere Werte aufweisen werden, zu berücksichtigen.

Dabei gilt es aber zu beachten, dass die gesetzliche Festsetzung eines solches Grenzwertes durchaus nicht einfach ist, da natürlich der eine Konsument noch unberauscht mit einem erhöhten Wert fahren kann, während ein anderer dafür bereits viel zu high wäre.

Mitglieder der vom Ministerium beauftragten Expertenkommission:

  • Prof. Dr. med. Markus Backmund, Leiter des Praxiszentrums im Tal (pit), Lehrpraxis an der LMU München
  • Dr. med. Maurice Cabanis, Ärztlicher Direktor der Klinik für Suchtmedizin und Abhängiges Verhalten, Klinikum Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit
  • Prof. Jan Ramaekers, Leitung des Instituts für Psychopharmakologie und Neuropsychologie, Universität Maastricht
  • Dr. med. Franjo Grothenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM), Geschäftsführer der International Association for Cannabinoid Medicines e. V. (I-ACM)
  • Prof. Lorenz Böllinger, Emeritierter Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen
  • PD Dr. rer. nat. Stefanie Iwersen-Bergman, Leitung der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
  • Thomas Seidel, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten (AG VPA) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Die komplette Empfehlung der unabhängigen Expertenkommission findet ihr zum Download auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Quellen:

  • adac.de
  • bmdv.bund.de
  • lto.de
  • tagesschau.de
  • youtube.com/@DeutscherHanfverband
  • youtube.com/@Grubwinkler
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Valentina Lentz