Kein Freifahrtschein - Fahrverbot trotz Cannabis-Ausweis

Valentina Lentz
11 Nov 2025

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat klargestellt, dass ein sogenannter „Cannabis-Ausweis“ allein nicht ausreicht, um ein Fahrverbot nach Cannabiskonsum zu verhindern – besonders wenn dieser Ausweis erst nachträglich und ohne persönlichen Arztkontakt ausgestellt wurde.


Der Fall im Überblick

Ein 35-jähriger Mann wurde nachts mit 12 Nanogramm THC pro Milliliter Blut erwischt – deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 3,5 ng/ml. Er hatte gegen 23 Uhr einen Joint geraucht und wurde um 2:40 Uhr kontrolliert. Zwar legte er später einen ärztlich ausgestellten „Cannabis-Ausweis“ vor, doch dieser wurde erst am Folgetag nach einer Zoom-Sprechstunde ausgestellt.

Das Gericht entschied: Die sogenannte Medikamentenklausel (§ 24a Abs. 4 StVG), die Ausnahmen bei medizinisch verordnetem Cannabis erlaubt, greift hier nicht. Denn:

- Es fehlte der persönliche Kontakt zum Arzt.

- Der Ausweis wurde erst nach der Tat ausgestellt.

- Es gab keine konkrete Bezugnahme auf einen individuellen Krankheitsfall.

Was bedeutet das für Patienten?

Das Urteil zeigt deutlich: Wer medizinisches Cannabis konsumiert und am Straßenverkehr teilnehmen will, muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

- Eine sorgfältige ärztliche Anamnese.

- Eine individuelle Verschreibung mit Bezug auf einen konkreten Krankheitsfall.

- Ein persönlicher Arztkontakt, nicht nur eine digitale Konsultation.

„Freifahrtscheine“ via Zoom oder pauschale Atteste reichen nicht aus – und können teuer werden: Der Mann muss nun 500 Euro Bußgeld zahlen und darf einen Monat lang nicht fahren.

Zwischen Legalisierung und Verantwortung

Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist die rechtliche Lage komplexer geworden. Das Urteil erinnert daran, dass medizinische Nutzung nicht automatisch mit Narrenfreiheit im Straßenverkehr gleichzusetzen ist. Für Konsumenten bedeutet das: Verantwortung übernehmen, sich gut informieren – und im Zweifel lieber das Auto stehen lassen.

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Valentina Lentz