Bayern blockiert erneut Cannabis-Ausgabe

Valentina Lentz
23 Nov 2025

Eigentlich sollten es gute Nachrichten werden – doch nun erreicht uns das neueste Update aus Bayern: Der Buds Collective e.V. darf doch kein Cannabis an Mitglieder abgeben.


Am Samstag, dem 23. November 2025, wollte der Cannabis Social Club Buds Collective e.V. in Grafenwöhr Geschichte schreiben: Als zweiter CSC in Bayern sollte dort legal Cannabis an Mitglieder abgegeben werden. Die Vorbereitungen liefen, die Euphorie war groß – doch nur einen Tag später war alles vorbei - mal wieder!

Abgabe gestoppt – wegen baurechtlicher Bedenken

Wie der Vereinsvorstand Christian Pschierer gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte, hatte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bereits am Vortag Bedenken geäußert. Am Sonntag, dem 24. November, wurde die Abgabe schließlich offiziell untersagt. Die Begründung ist laut einer dem BR vorliegenden E-Mail folgende

'Die Ausgabe sei laut Gesetz "ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigungen" legal. "Buds Collective e.V." würde aber eine nicht zulässige Ausgabestelle in Grafenwöhr nutzen.'

Trotz des Rückschlags zeigt sich der Verein kämpferisch. Man wolle die Auflagen prüfen und gegebenenfalls einen neuen, genehmigungsfähigen Standort finden. Die Mitglieder des Clubs hoffen weiterhin auf eine baldige Lösung.

Déjà-vu: Der Fall Franken Cannabis

Die Situation erinnert stark an einen ähnlichen Fall aus dem Sommer 2025: Der Verein Franken Cannabis aus Buttenheim im Landkreis Bamberg war tatsächlich der erste Cannabis-Club in Bayern, der Cannabis an Mitglieder abgab. Doch nur wenige Tage nach der ersten Verteilung schritten die Behörden ein. Das Landratsamt Bamberg und die Regierung von Oberfranken untersagten sowohl Anbau als auch Abgabe – ebenfalls mit Verweis auf baurechtliche Mängel. Die Nutzung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle sei nicht zulässig gewesen.

Nach einem verlorenen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth legte der Verein sein Projekt im September 2025 auf Eis. Der Vorstand erhob schwere Vorwürfe gegen die Behörden und sprach von politisch motivierter Schikane.

Bayerns Sonderweg

Beide Fälle zeigen exemplarisch, wie schwierig die Umsetzung der Teillegalisierung in Bayern ist. Während in anderen Bundesländern bereits erste Clubs erfolgreich arbeiten, bleibt die Abgabe im Freistaat ein juristisches Minenfeld. Baurechtliche Hürden, restriktive Auslegung der Vorschriften und politische Widerstände machen es den Vereinen schwer, ihre Arbeit aufzunehmen. Der Fall des Buds Collective e.V. ist damit kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Problems: Die Legalisierung auf Bundesebene stößt in Bayern auf eine Mauer aus Bürokratie und politischem Widerstand.

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Valentina Lentz