Rheinland-Pfalz: Erster CSC erhält Anbauerlaubnis

Valentina Lentz
30 Aug 2024

Nach den bundesweit ersten Vergaben der zum Anbau erforderlichen Genehmigung in Niedersachsen, darf sich nun auch der erste Cannabis Social Club in Rheinland-Pfalz freuen, nämlich der SüdWest e.V. in Lambrecht.


Nachdem bereits am 11. Juli der CSC Niedersachsen e.V. in Friesland, als erster Cannabis Social Club in Deutschland, die begehrte Anbauerlaubnis erhielt, folgten bald schon weitere Genehmigungen in Niedersachsen. Nun durfte sich heute, am 30. August, endlich auch der erste Verein in Rheinland-Pfalz darüber freuen.

Der SüdWest e.V. in Lambrecht darf nun mit dem Anbau loslegen und gemäß KCanG seine Mitglieder mit Gras versorgen. Zuständig für die Prüfung der Anträge ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), welches die Antragstellung bequem online ablaufen lässt. Das gleiche Amt kümmert sich auch um die regelmäßigen Kontrollen sowie um die Verfolgung entsprechender Ordnungswidrigkeiten, und ist in Prävention und Jugendschutz involviert. Detlef Placzek, der Präsident des Landesamtes, erklärte:

„Wir freuen uns, dass wir bereits heute das erste Antragsverfahren abschließen können. Es ist absehbar, dass wir in nächster Zeit weitere Antragsprüfungen beenden und auch weitere Erlaubnisse erteilen werden.“

Insgesamt bisher eingegangen sind 22 Anträge, für deren Prüfung 4 Mitarbeiter, in Kooperation mit dem Fachbereich Suchtpräventionschulungen, zuständig sind. Das Team setzt sich dabei passenderweise aus einem Juristen, zwei Verwaltungsmitarbeitenden und einem Gärtner zusammen. Der Präsident des LSJV ergänzt außerdem:

„Für die Erlaubniserteilung bedarf es verschiedener Nachweise und Unterlagen, die die Antragstellenden vollständig einreichen müssen. Hierzu zählen insbesondere eine Satzung, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, aber auch ein Abfallkonzept. Die Prüfung der Anträge gestaltet sich dementsprechend komplex.“

Dementsprechend kann es beispielsweise dazu kommen, dass eine Aufforderung zur Nachbesserung erfolgt. Aber selbst im Falle einer Verweigerung der Anbauerlaubnis, wird zunächst die Möglichkeit zur Klärung in Form einer Anhörung angeboten. Erst daraufhin kommt es dann zu einer finalen Beratung und entsprechendem Bescheid. 

 

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Valentina Lentz