Modellprojekte auf dem Weg - 25 Städte bereit

Valentina Lentz
28 Aug 2024

Nachdem es weiterhin keine Details zu Säule 2 gibt, aber zumindest bestätigt wurde, dass weiterhin am Referentenentwurf gearbeitet wird, gibt es nun jedoch interessante Neuigkeiten zum Thema Forschungsklausel… 


Wie bereits vor einigen Wochen berichtet, wurden Vermutungen laut, dass die Umsetzung der Modellprojekte womöglich über die Forschungsklausel des CanG in Angriff genommen werden könnte statt über ein weiteres Gesetz. Dies scheint sich nun in Teilen zu bewahrheiten. 

Wie bereits oben erwähnt, wird weiterhin an einem Gesetz zu Säule 2 gearbeitet, allerdings scheint dies die Modellprojekte im Rahmen der Forschungsklausel des CanG nicht auszuschließen, wie das BMEL - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - nun bestätigte. Denn die Modellprojekte kommen. Nur wann genau ist noch nicht klar. 

“Cannabis Forschung Deutschland” 

Mitte August erschienen die ersten Meldungen - u.a. beim Hanfverband - zu einer Initiative des Vereins “Cannabis Forschung Deutschland”. Dieser scheint bisher unbekannt, soll aber laut DHV von einem “engagierten Schweizer” geführt werden, der mit dem Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung in Hamburg sowie insgesamt 25 Städten zusammenarbeitet. 

Auf Basis der Forschungsklausel will die Initiative für die Städte Anträge beim zuständigen Amt stellen. Ein Vorhaben, welches der Verein bald auch auf Bundesebene umsetzen möchte. Jedenfalls sobald die Zuständigkeiten geklärt sind. 

BMEL bestimmt Zuständigkeit 

Zuständiges Amt wird voraussichtlich die BLE, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Auch wenn der offizielle Zeitpunkt der Bekanntgabe noch nicht absehbar ist, scheint es doch im Hintergrund bereits Gespräche gegeben zu haben zwischen Behörde und Projekt-Interessenten. Gegenüber Krautinvest bestätigte ein Sprecher des BMEL nun das, was vielerorts bereits gemunkelt worden war:

„Sofern kein medizinisch-wissenschaftlicher Zweck im Sinne des Medizinalcannabis-Gesetzes vorliegt, sieht das KCanG vor, dass eine Erlaubnis für den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken beantragt werden kann. Die hierfür zuständige Behörde wird durch Rechtsverordnung des BMEL festgelegt.“ 

Wiesbaden 

Welche Städte bald im Rahmen der Initiative einen solchen Antrag stellen werden, ist bisher noch weitestgehend unbekannt. Einzig Wiesbaden vermeldete bereits Mitte August in einer Pressemitteilung seine Teilhabe an dem Vorhaben. Dort soll künftig im Rahmen des Projektes die Abgabe von Cannabis über Apotheken wissenschaftlich untersucht werden. 

Quellen:

  • wiesbaden.de
  • krautinvest.de
  • youtube.com/@DeutscherHanfverband
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Valentina Lentz