Modellprojekte ohne Säule 2?

Valentina Lentz
10 May 2024

Ein Entwurf, genannt KCanWV, der unter anderem dem Hanfverband als auch dem Branchenverband Cannabiswirtschaft vorliegt, soll womöglich Modellprojekte bereits innerhalb der ersten Säule des CanG realisierbar machen.


Während es aktuell still um die Erarbeitung von Säule 2 geworden ist, scheint nun von anderer Seite ein Fortschritt zu gelingen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unter der Führung von Cem Özdemir hat einen Entwurf erarbeitet mit dem Titel "Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV), der nicht nur innerhalb des CanG realisiert werden soll, sondern auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur zuständigen Behörde nach § 2 (4) KCanG benennt:

"Wer Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken besitzen, anbauen, herstellen, einführen, ausführen, erwerben, entgegennehmen, abgeben, weitergeben, Cannabinoide aus der Cannabispflanze extrahieren oder mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken Handel treiben will, bedarf einer Erlaubnis. […] Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft legt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die für die Erteilung der Erlaubnis nach Satz 1 und die für die Überwachung sowie für die Durchführung der in den Sätzen 3 bis 5 genannten Regelungen zuständige Bundesbehörde fest."

Diese "Forschungsklausel" lässt Experten vom deutschen Hanfverband (DHV), aber auch des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW) vermuten und wohl auch hoffen, dass die Modellprojekte zum kommerziellen Cannabisverkauf womöglich schon bald, ganz ohne weiteres schwerfälliges Gesetz und somit bestenfalls auch ohne steinigen Umweg über den Bundesrat, ermöglicht werden könnten. Gegenüber Spiegel erwähnte Jürgen Neumeyer vom BvCW beispielsweise Folgendes:

"Wir sind hoffnungsvoll, dass hier ein praktikabler Weg geschaffen wird, Cannabisprodukte legal in Deutschland zu verkaufen – zumindest in einigen wissenschaftlichen Projekten."

Generell scheinen aber auch mehrere Akteure der Branche glücklich mit der Wahl der zuständigen Behörde zu sein, war doch in der Vergangenheit vom BfArM nur wenig Kooperation in Sachen Modellprojekt-Entwicklung zu erwarten.

Es bleibt aber vorerst abzuwarten, ob die Hoffnung wirklich begründet ist und das Modellprojekt-Vorhaben tatsächlich auf diesem Wege, ganz ohne Zustimmung des Bundesrates, ermöglicht werden kann.

Quellen:

  • aok.de
  • hanfverband.de
  • krautinvest.de
  • spiegel.de 
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Valentina Lentz