Modellprojekte: Frage & Antwort zur Konsumcannabis-Forschung
Nun, da die Zuständigkeit für die wissenschaftlichen Modellprojekte zum Konsumcannabis endlich offiziell geklärt ist, können die Anträge endlich beim BLE eingereicht werden.
Es wurde ja bereits schon seit einiger Zeit gemutmaßt, dass sich wohl eine weitere Möglichkeit - unabhängig vom Vorankommen der ursprünglich geplanten Säule 2 - auftun könnte, um Cannabis künftig über Fachgeschäfte bzw. Apotheken beziehen zu können. Und auch ein Munkeln zur zuständigen Behörde wurde bereits vorab laut. Offiziell wurde es dann im Dezember 2024 durch die Unterschrift von Minister Cem Özdemir.
Neben den konkreten Plänen von Frankfurt und Offenbach, von denen wir bereits berichteten, taten weitere Städte und Bezirke ihr Interesse kund, ein Modellprojekt beantragen zu wollen, so wie es beispielsweise zuvor auch schon Wiesbaden getan hatte. Darunter unter anderem die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, die Stadt Hannover sowie der Kreis Groß-Gerau.
Liste der Interessenten:
- Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Neukölln, Pankow, Treptow-Köpenick, …)
- Bielefeld
- Bonn
- Bremen
- Darmstadt
- Dortmund
- Düsseldorf
- Frankfurt
- Freiburg
- Groß-Gerau
- Hamburg
- Hannover
- Köln
- Leipzig
- Mainz
- Marburg
- München
- Münster
- Offenbach
- Wiesbaden
Friedrichshain-Kreuzberg & Neukölln
Die Berliner Bezirke setzen bei ihren Modellprojekten auf eine Zusammenarbeit mit der Humboldt-Universität, welche das Projekt wissenschaftlich begleitet, und der Sanity Group, die sich um An- und Verkauf kümmern wird. Dafür werden nun mindestens 2.000 Teilnehmer gesucht, die allerdings einer Reihe von Kriterien entsprechen müssen. So müssen die Teilnehmer beispielsweise volljährig und in den Bezirken gemeldet sein. Außerdem müssen sie sich für das Modellprojekt registrieren sowie an regelmäßigen wissenschaftlichen Befragungen teilnehmen.
Hannover
Ausgelegt ist das Projekt für eine Dauer von 5 Jahren und die Abgabemengen - pro Tag oder pro Monat - entsprechen denen der CSCs. In Form einer Kooperation mit der Stadt Frankfurt, bewirbt auch die Stadt Hannover sich für ein Modellprojekt. Gemeinsam mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Sanity Group plant die Stadt die Abgabe über bis zu drei Fachgeschäfte und sucht bis zu 4.000 Teilnehmer. Ähnlich wie in Frankfurt, Offenbach und Hannover, beabsichtigen auch die beiden Berliner Bezirke eine Abgabe über Fachgeschäfte.
Kreis Groß-Gerau
Der Kreis Groß-Gerau plant hingegen - so wie auch Wiesbaden - eine Abgabe über die Apotheken. Die Teilnahmebedingungen variieren kaum bei den teilnehmenden Regionen, allerdings setzt Gerau auf eine Zusammenarbeit mit der Uni Düsseldorf sowie mit Cansativa, um über deren etablierte Infrastruktur und Erfahrung, einen reibungslosen Verkauf über die Apotheken ermöglichen zu können. Welche Apotheken das sein werden, ist noch unklar, denn die Teilnahme am Projekt ist für diese natürlich nicht verpflichtend.
Angaben des BMEL
Doch was ist eigentlich bisher konkret zur Antragstellung bekannt? Im Folgenden findet ihr einige wichtige Informationen bezüglich der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV), wie sie vom zuständigen Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht wurden:
Warum soll die Forschung ermöglicht werden?
Möglich war sie theoretisch auch vorher schon im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), allerdings schien die bisher zuständige Behörde das Vorhaben leider nicht wirklich unterstützen zu wollen. Das BMEL gibt an:
“Gleichzeitig haben zahlreiche Kommunen, Universitäten, Fachhochschulen und Unternehmen Interesse an der Bearbeitung von Forschungsfragen mit Bezug zu Konsumcannabis geäußert. Im Zentrum dieser Forschungsprojekte stehen dabei Fragen nach einem besseren Jugendschutz, einer stärkeren Zurückdrängung des Schwarzmarktes und der organisierten Kriminalität sowie einer Steigerung des Verbraucherschutzes durch risikoärmere Konsumformen.”
Wo ist der Unterschied zur ursprünglich geplanten Säule 2?
Es erscheint vllt nicht gleich ersichtlich, aber beides gilt es in der Tat zu unterscheiden. Zum einen liegt die Zuständigkeit für Säule 2 nach wie vor beim Bundesministerium für Gesundheit, zum anderen geht es bei der Verordnung um “den wissenschaftlichen Umgang mit Konsumcannabis”, nicht um die bundesweite Etablierung von Fachgeschäften.
Wo kann man die Anträge für ein Modellprojekt einreichen?
Ausschließlich beim BLE als zuständigem Amt. Für Forschung zu medizinischem Cannabis bleibt weiterhin das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
“Die Anträge müssen die rechtlichen Anforderungen gemäß § 2 Abs. 4 Konsumcannabisgesetz erfüllen. Hierbei sind insbesondere die Verweise auf die Anforderungen gemäß dem Medizinalcannabisgesetz sorgfältig zu berücksichtigen.
Zudem müssen Anträge die allgemein üblichen Anforderungen an wissenschaftliche Forschungsprojekte erfüllen.
Der Gesetzgeber hat darüber hinaus keine weiteren rechtlichen Auflagen an mögliche Antragsteller gerichtet. Die zuständige Behörde kann die Bewilligung eines Forschungsprojekts mit Auflagen verbinden.”
Gibt es finanzielle Unterstützung für die Projekte?
Dies soll laut “Einzelplan des BMEL” aktuell nicht vorgesehen sein.
Welche Sachkenntnis müssen die Verantwortlichen Personen vorweisen können?
“Der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis nach § 7 Abs. 3 MedCanG für eine Benennung als verantwortliche Person wird erbracht im Fall des Anbaus, Herstellens und Verwendens von Konsumcannabis für wissenschaftliche Zwecke durch das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium der Biologie, der Chemie, der Pharmazie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung, in allen anderen Fällen durch das Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann im Groß- und Außenhandel und durch die Bestätigung einer mindestens einjährigen praktischen Tätigkeit im Arzneimittelverkehr.”
Nun bleibt uns vorerst nur, die Daumen zu drücken und abzuwarten, ob vielleicht sogar noch vor den für den 23. Februar angesetzten Neuwahlen erste Anträge bewilligt werden können.