Cannabis-Bußgeldkataloge: Bayern als Vorbild?

Valentina Lentz
30 Apr 2024

Während in manchen Bundesländern noch die Zuständigkeit für das neue Cannabis-Gesetz besprochen wird, haben andere bereits ihre ganz konkreten Vorstellungen zu den geeigneten Bußgeldhöhen umgesetzt...


Gerade erst knapp einen Monat in Kraft, gibt es doch schon die ersten eingeführten und geplanten Einschränkungen für das deutsche Cannabis-Gesetz. Neben einer Verschärfung des Gesetzes, die u.a. für die Anbauvereinigungen erhebliche Nachteile bedeuten würde, erklärte beispielsweise auch die Deutsche Bahn ein Konsumverbot an Bahnhöfen und Gleisen.

Denn auch wenn das KCanG den Rahmen für den Umgang mit Verstößen festlegt und einen maximalen Bußgeldbetrag von 30.000 Euro bei Ordnungswidrigkeiten benennt, so bleibt die konkrete Umsetzung doch den Ländern überlassen. Auch eine gemeinsame Erarbeitung angemessener Strafgelder bei Verstößen wäre denkbar gewesen. 

Bayern

Während allerdings in den meisten Bundesländern zunächst noch Unklarheit über die generelle Zuständigkeit und Umsetzbarkeit des Ganzen herrscht, hat Bayern es sich natürlich nicht nehmen lassen, noch vor Inkrafttreten des CanG mit einem eigenen Bußgeldkatalog aufzuwarten. Vermutlich in der Hoffnung eine gewisse Vorreiterrolle bei der Festsetzung der Strafen einnehmen zu können. 

Es wurden bereits Konsumverbote für Volksfeste wie das Oktoberfest ausgesprochen, sowie für Biergärten und verschiedene Parks, aber auch die im bayerischen Konsumcannabis -Katalog festgesetzten Bußgelder haben es in sich:

  • Konsum in Sichtweite von Schulen, in Fußgängerzonen außerhalb der erlaubten Zeiten, und Ähnliches: 500€
  • Konsum in Sichtweite militärischer Bereiche: 300€
  • Konsum vor Minderjährigen: 1.000€
  • Mehr als 25g dabei / mehr als 3 Pflanzen oder 50g zuhause: 500 - 1.000€; je nach Menge sind auch Freiheitsstrafen möglich
  • Fehlen "geeigneter Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen" zuhause zum Schutze von Kindern und Jugendlichen: 500-750€
  • Verstoß gegen das Werbe- / Sponsoring-Verbot: bis zu 30.000€
  • Mehrfachmitgliedschaft in Anbauvereinigungen: 300€
  • Keine Alterskontrolle vor Aufnahme im Club: 750€
  • Keine Kontrolle der Mitgliedschaft vor der Cannabisabgabe: 150€

Diese Bußgelder gelten beim "vorsätzlichem Erstverstoß", können aber bei Wiederholung oder fahrlässigen Handlungen variieren, und auch Einzelfallentscheidungen sind möglich. 

Hamburg & Hessen

Auch wenn es in Hamburg und Hessen nicht ganz so zügig voran geht wie in Bayern, so sind die Bußgeldkataloge doch in Arbeit und sollen schnellstmöglich fertiggestellt werden. Beide Bundesländer äußerten sich bereits - egal ob in Form von CDU oder SPD - pro restriktiver Umsetzung im Sinne Bayerns. 

In den meisten anderen Bundesländern laufen derzeit noch die Ressortabstimmungen, vielerorts wird auch Klärungsbedarf geäußert. So beispielsweise auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo man sich dennoch Bayern - aufgrund der offensichtlichen Anti-Cannabis-Kampagne - nicht zum Vorbild nehmen möchte. 

Quellen:

  • augsburger-allgemeine.de
  • br.de
  • hessentoday.de
  • lto.de
  • sup.de
V
Valentina Lentz