Eine Rücknahme der deutschen Cannabis-Legalisierung ist „vom Tisch“

Der Bundesverband der Deutschen Cannabiswirtschaft (BvCW) hat kürzlich eine parlamentarische Veranstaltung durchgeführt, bei der die aktuelle Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge auftrat und sprach. Frau Wegge ist SPD-Mitglied und sitzt seit 2021 im Bundestag. Auf der Veranstaltung sagte Wegge, dass eine Abschaffung des CanG-Gesetzes „vom Tisch“ sei.
Wegge betonte, dass die SPD in den Koalitionsverhandlungen „unermüdlich“ für das Cannabisgesetz eingetreten ist. Sie verweist auch auf die bereits erzielten Verbesserungen, zum Beispiel bei der Prävention, der wirtschaftlichen Entwicklung und mehr Gerechtigkeit.
Die Äußerungen von Frau Wegge ähneln denen, die der führende deutsche Experte für Cannabispolitik, Rechtsanwalt Peter Homberg von gunnercooke, auf der Internationalen Cannabis Business Konferenz in Berlin im vergangenen Monat gemacht hat.
„Rechtsanwalt Homberg prognostiziert, dass die Rücknahme der Teillegalisierung und damit der bisherigen Maßnahmen der Ampelkoalition unwahrscheinlich ist. Der Aufwand, die Teillegalisierung von Cannabis komplett rückgängig zu machen und Cannabis wieder als Betäubungsmittel einzustufen, ist viel zu groß“, berichtete die Pharmazeutische Zeitung über den Vortrag von Homberg auf der Konferenz in Berlin.
„Und natürlich bräuchte man eine klare Mehrheit, nicht nur im Parlament, sondern auch im Bundesrat.“ Homberg sagte zu einer möglichen Umkehrung. „Es ist sehr schwierig, den Geist wieder in die Flasche zu stecken. Wer wird das jetzt überwachen?“
Vor der letzten Bundestagswahl äußerten Politiker, die gegen eine modernisierte Cannabispolitik sind, den starken Wunsch, die CanG-Legalisierungsmaßnahme vollständig rückgängig zu machen. Letzten Monat kündigte die neue Regierungskoalition jedoch an, dass es zumindest vorerst keine Änderungen an der deutschen Cannabispolitik geben und das CanG-Gesetz in seiner jetzigen Form bestehen bleiben werde.
Ein Teil der von der Regierungskoalition im letzten Monat abgegebenen Erklärungen betraf die Ankündigung künftiger Evaluierungen, die im Rahmen des Koalitionsvertrags stattfinden werden. Es wird erwartet, dass die neue Regierungskoalition das Thema erneut aufgreifen wird, wenn die Ergebnisse der laufenden Evaluierungen im vierten Quartal 2025 vorliegen.
Eine vollständige Rücknahme des Cannabis-Gesetzes ist bei den deutschen Wählern zudem nicht sehr beliebt. Eine kürzlich durchgeführte YouGov-Umfrage ergab, dass nur eine Minderheit Von 38 % der Bundesbürger die Rücknahme der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene befürwortet. Laut den Ergebnissen einer Forsa-Umfrage, die von der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Auftrag gegeben wurde, wollen 55 % der befragten Deutschen die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene nicht aufheben. Bei der Forsa-Umfrage gaben nur 36% der Befragten an, dass sie die Legalisierung aufheben wollen, der Rest ist unentschlossen.
Auch verschiedene deutsche Organisationen haben sich gegen eine Aufhebung des CanG ausgesprochen. Die Neue Richtervereinigung (NRV) in Deutschland hat sich zuvor positiv zur Legalisierung geäußert und die neu gewählten deutschen Gesetzgeber davor gewarnt, das CanG rückgängig zu machen.
Außerdem drohen dem Staat laut NRV hohe Entschädigungszahlungen im Falle eines Entzugs. Sollte der Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett verboten werden, käme dies einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich, hieß es. Dies würde den Clubs ermöglichen, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen. Die Investitionen in den Cannabisanbau sind hoch und die Lizenzen sind laut Gesetz sieben Jahre gültig.
Das Institut für Wettbewerbsökonomie an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf hatte zuvor eine Analyse durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene der deutschen Polizei und Justiz Einsparungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen könnte.
Die deutsche Apothekenbranche hat sich auch öffentlich gegen die Bestrebungen der Cannabisgegner in Deutschland gewandt, Cannabis in Europa wieder als Betäubungsmittel einzustufen. Denn ein solcher Schritt würde den bürokratischen Aufwand erhöhen und eine schnelle Versorgung der Patienten erschweren, schreibt der Bundesverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) in einem aktuellen Newsletter und zitiert dabei einen Artikel von apotheke-adhoc.
Vorerst bleibt also alles erst mal wie es ist. Immerhin.
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