Singapur exekutiert Mann wegen Cannabis

Valentina Lentz
09 May 2026

Ein 46‑Jähriger wird in Singapur wegen eines Kilos Cannabis hingerichtet – Menschenrechtsgruppen und EU verurteilen die Exekution.


Ein 46‑jähriger Singapurer, Omar Yacob Bamadhaj, ist am 16. April 2026 hingerichtet worden. Er war wegen der Einfuhr von rund einem Kilogramm Cannabis zum Tode verurteilt worden – eine Strafe, die Singapur weiterhin für bestimmte Drogendelikte vorsieht. Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Exekutionen ein: Erst 2023 war der Singapurer Tangaraju Suppiah wegen angeblicher Beteiligung an einem Cannabisgeschäft hingerichtet worden, was damals bereits weltweit Empörung ausgelöst hatte.

Singapur bleibt bei strikten Drogengesetzen

Weltweit halten laut Menschenrechtsorganisationen noch 36 Staaten an der Todesstrafe für Drogenhandel fest, darunter Iran, Saudi-Arabien, Kuwait und Singapur. Im Jahr 2025 entfielen 46 Prozent aller dokumentierten Hinrichtungen auf Drogendelikte; insgesamt wurden 1.212 Menschen aus diesem Grund exekutiert. In Singapur droht die Todesstrafe bereits ab einer Menge von mehr als 500 Gramm Cannabis.

Festnahme am Grenzübergang Woodlands

Bamadhaj war im Juli 2018 am Grenzübergang Woodlands zwischen Malaysia und Singapur festgenommen worden. In seinem Fahrzeug fanden Ermittler drei in Folie und Papier verpackte Päckchen, die später als 1.009 Gramm Cannabis identifiziert wurden. Der Angeklagte beteuerte, er habe nicht gewusst, was sich in den Paketen befand.

Gerichte sehen vorsätzliche Einfuhr

Die Health Sciences Authority bestätigte das Gewicht des beschlagnahmten Cannabis. 2021 verurteilte die High Court den Mann zum Tode; die Berufungsinstanz bestätigte das Urteil im Oktober desselben Jahres. Während des Verfahrens warf Bamadhaj den Ermittlern Einschüchterung vor, doch laut Gericht belegten Videoaufnahmen die Darstellung der Polizei. Sowohl die High Court als auch die Court of Appeal kamen zu dem Schluss, dass er das Cannabis bewusst eingeführt habe.

Letzte Rechtsmittel scheitern

Mehrere Rechtsmittel scheiterten, ebenso ein Gnadengesuch. Einen Tag vor der Hinrichtung veröffentlichten Amnesty International, Human Rights Watch, das Capital Punishment Justice Project und das Anti-Death Penalty Asia Network eine gemeinsame Erklärung, in der sie die sofortige Aussetzung der Exekution forderten.

Internationale Kritik an Singapurs Haltung

Amnesty‑Forscherin Rachel Chhoa‑Howard bezeichnete die Todesstrafe als „grausam, unmenschlich und erniedrigend“ und kritisierte Singapurs Haltung als Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards. Auch die EU‑Delegation sowie diplomatische Vertretungen aus Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich äußerten deutliche Kritik. Die Todesstrafe sei grundsätzlich unvereinbar mit dem Recht auf Leben und dürfe nach internationalem Recht nur bei vorsätzlichen Tötungsdelikten angewendet werden – nicht bei Drogendelikten.

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Valentina Lentz