EU plant Anerkennung von Hanfblüten als Agrar-Produkte

Wenn die Menschen früher an die Hanfpflanze und ihre Verwendungsmöglichkeiten dachten, kamen ihnen Seile, Papier und verschiedene Textilien in den Sinn. Hanf wird zwar nach wie vor zur Herstellung dieser Produkte verwendet, doch in den letzten Jahren ist vor allen die Nachfrage nach Hanfblüten bei Patienten und Verbrauchern dramatisch gestiegen.
„Floral Hanf“, wie er in den Vereinigten Staaten oft genannt wird, oder „Cannabis light“, wie er in Europa gemeinhin bezeichnet wird, ist heutzutage sehr beliebt. Optisch unterscheiden sich Cannabis und Cannabis light nicht voneinander. Der Unterschied liegt in der Art und Weise, wie die Blüten produziert werden, und in der Menge an THC, die sie enthalten.
Wissenschaftlich gesehen ist Cannabis Hanf und Hanf ist Cannabis. Allerdings haben Regierungen weltweit willkürliche THC-Grenzwerte festgelegt, die beide voneinander trennen, wobei die THC-Grenzwerte weltweit zwischen 0,2 und 2 % liegen. Da die Nachfrage nach Hanfblüten in den letzten Jahren gestiegen ist, haben Regierungen Schwierigkeiten, die daraus gewonnenen Produkte zu regulieren. Dies wiederum bereitet Unternehmern und Investoren, die sich in der sich wandelnden Landschaft des Hanfblütensektors zurechtfinden wollen, große Schwierigkeiten.
Berichten zufolge soll die Europäische Kommission in Teilen Europas Hanfblüten ab 2027 als landwirtschaftliches Produkt anerkennen. Diese Änderung der Politik wäre ein entscheidender Wendepunkt für die aufstrebende Branche.
„In Zukunft sollten nicht nur Samen und Stroh, sondern auch Blüten und Blätter in die Gemeinsame Agrarpolitik einbezogen werden. Dies würde Landwirten Zugang zu Subventionen verschaffen, Investitionssicherheit schaffen und eine einheitliche Rechtslage fördern“, erklärte der Bundesverband Cannabiswirtschaft (BvCW) kürzlich in einem Newsletter. „Es wird ein THC-Grenzwert von 0,3 Prozent vorgeschlagen, aber der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat bereits eine Anhebung auf 0,5 Prozent gefordert.“
„Der Bundesverband Cannabiswirtschaft (BvCW) begrüßte die Initiative in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit, Klimaziele und Green Deal, warnte jedoch vor Einschränkungen durch den niedrigen THC-Grenzwert. Stattdessen plädiert der Verband für einen Grenzwert von 1,0 Prozent, wie er bereits in der Tschechischen Republik und der Schweiz vorgesehen ist“, erklärte der BvCW ebenfalls in seinem Newsletter.
Darüber hinaus fordert der BvCW die Abschaffung spezieller nationaler Vorschriften wie Erntegenehmigungen und der „Rauschklausel“ sowie eine flexiblere Verwendung von Hanfprodukten mit mehr als 0,3 Prozent THC für industrielle Zwecke, beispielsweise als Baumaterial. Der Verband sprach sich auch für angepasste Förderrichtlinien und weniger Kontrollen aus, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hanfsektors zu stärken.
Neben der Möglichkeit für EU-Landwirte, staatliche Subventionen für ihre Hanfblütenproduktion zu beantragen, wird die Änderung der Politik vermutlich auch den Bemühungen nationaler Regierungen, den aufstrebenden Hanfblütensektor zu behindern, einen Dämpfer versetzen. Ein bemerkenswertes Beispiel ist Italien, wo Anfang dieses Jahres ein Verbot von Hanfblüten in Kraft getreten ist.
Auch wenn immer mehr Länder in der Europäischen Union ihre Cannabisgesetze modernisieren, um eine Nutzung von Cannabis durch Erwachsene zu ermöglichen, wie beispielsweise Malta, Luxemburg, Deutschland und die Tschechische Republik, ist die Anerkennung von Hanfblüten als landwirtschaftliches Produkt durch die EU eine wichtige Sache. Für die Rechtssicherheit, und damit weniger Stress.
Siehe auch