Die erste vollständige CSC‑Liste - Transparenz dank DHV

Valentina Lentz
28 Apr 2026

Als der Deutsche Hanfverband (DHV) Mitte April seine aktualisierte bundesweite Übersicht aller genehmigten Cannabis‑Anbauvereinigungen veröffentlichte, schloss er eine Lücke, die eigentlich die Bundesländer selbst hätten füllen müssen. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) ist klar, dass die Behörden für Transparenz sorgen sollen – doch bis heute tut das nur ein einziges Land. Der DHV hat deshalb recherchiert, nachgefragt, Druck gemacht und schließlich eine Liste vorgelegt, die erstmals zeigt, wie weit die Umsetzung des Gesetzes tatsächlich ist.


Die Veröffentlichung ist mehr als eine Serviceleistung. Sie ist ein politisches Statement. Denn während die Bundesregierung die Legalisierung als Modernisierung feiert, zeigen die Länder ein sehr unterschiedliches Bild: Manche arbeiten zügig und offen, andere blockieren oder verstecken sich hinter Datenschutzargumenten. Genau diese Unterschiede werden durch die DHV‑Liste sichtbar.

Niedersachsen zeigt, wie Transparenz aussehen kann

Besonders deutlich wird das am Beispiel Niedersachsen. Dort hat Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) früh angekündigt, eine vollständige Übersicht aller genehmigten Vereine öffentlich zugänglich zu machen – und dieses Versprechen am 14. April 2026 eingelöst. Das Land ist damit bundesweit Vorreiter und zeigt, dass Transparenz weder kompliziert noch rechtlich unmöglich ist.

Die übrigen Länder hingegen halten sich bedeckt. Der DHV musste teils hartnäckig nachfragen, Informationsfreiheitsanträge stellen und öffentlich Druck aufbauen, um überhaupt Zahlen zu erhalten. Dass ein zivilgesellschaftlicher Verband diese Arbeit übernimmt, während staatliche Stellen sich verweigern, wirkt politisch – und wirft Fragen auf.

Ein Flickenteppich aus Fortschritt, Verzögerung und Schweigen

Gleichzeitig zeigt die Liste, wie unterschiedlich die Dynamik in den Ländern ist. Während manche Regionen bereits eine zweistellige Zahl an Vereinen genehmigt haben, existieren in anderen Bundesländern nur einzelne Clubs – oder die Behörden schweigen sich weitgehend aus. Auch wird deutlich, dass eine Genehmigung nicht automatisch bedeutet, dass ein Club sofort anbauen oder ausgeben kann. Baurechtliche Vorgaben, Brandschutzauflagen oder fehlende geeignete Immobilien bremsen vielerorts den Start aus. Die Liste ist daher eine Momentaufnahme, aber eine wichtige.

Genehmigte CSCs nach Bundesländern (Stand laut DHV‑Liste)

  • Baden‑Württemberg: 35  
  • Bayern: 9 (plus 3 abgelehnte, 11 laufende, 21 zurückgezogene Anträge)  
  • Berlin: 11  
  • Brandenburg: 21  
  • Bremen: 4  
  • Hamburg: 16 
  • Hessen: 17  
  • Mecklenburg‑Vorpommern: 6  
  • Niedersachsen: 86  
  • Nordrhein‑Westfalen: Arnsberg 26, Detmold 13, Düsseldorf 32, Köln 29, Münster 16 
  • Rheinland‑Pfalz: 27  
  • Saarland: 1  
  • Sachsen: 24  
  • Sachsen‑Anhalt: 15  
  • Schleswig‑Holstein: 11  
  • Thüringen: 6  

Warum diese Liste jetzt wichtig ist

Die DHV‑Übersicht ist ein Werkzeug, das Orientierung schafft, wo Behörden bislang keine bieten. Sie zeigt, wie weit die Legalisierung in der Praxis tatsächlich ist – und wo sie ins Stocken geraten ist. Für Konsumentinnen, Aktivistinnen und Medien ist sie ein Kompass in einem föderalen Flickenteppich, der sich erst langsam ordnet.

Vor allem aber setzt die Liste die Länder unter Druck. Wenn ein zivilgesellschaftlicher Verband Transparenz herstellen kann, während staatliche Stellen sich verweigern, verändert das die politische Debatte. Die Frage, ob Datenschutz oder fehlende Zuständigkeiten wirklich der Grund für die Intransparenz sind, wird dadurch neu gestellt.

Der DHV betont, dass die Liste nicht laufend aktualisiert wird. Sie soll kein Ersatz für staatliche Informationspolitik sein, sondern ein Weckruf. Die Botschaft ist eindeutig: Transparenz ist möglich – und längst überfällig.

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Valentina Lentz