Reaktionen auf geplante Änderungen des medizinschen CanG

Mercedes.Frank
13 Oct 2025

Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG) aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgesegnet. Aber da will die SPD, wie wir schon vor ein paar Wochen berichtet haben, nicht mitmachen.


Vor wenigen Tagen wurde der Gesetzesentwurf vom CDU geführten Bundesgesundheitsministerium der Europäischen Kommission vorgelegt, mit der Bitte um Dringlichkeit. In diesem heisst es unter Punkt 6: „Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, ein Fernverschreibungs- und Versandhandelsverbot für Cannabisblüten zu medizinschen Zwecken zu erlassen.“ Schon im Vorfeld hatte der Koalitionspartner SPD Bedenken geäußert. Kritik kommt jetzt aber auch von anderer Seite.

So sagt Sanity Group-Chef Finn Age Hänsel: „Statt Steuern, Arbeitsplätzen und transparent produzierter und sauberen Produkten heißt es dann wieder: Zurück zur organisierten Kriminalität und intransparenten Produkten. Das ist am Ende nichts anderes als ein Konjunkturprogramm für den illegalen Markt. Also genau das Gegenteil von dem, was das Gesetz eigentlich mal erreichen wollte und dem, was die Evaluation des Gesetzes vor einer Woche nahegelegt hat.“

In einer Verbandsmitteilung des Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen heisst es: „Ein persönlicher Arztkontakt darf kein Zugangshindernis zu einer medizinisch notwendigen Therapie sein. Viele Menschen sind auf Telemedizin und den Versandhandel durch Apotheken angewiesen. Das geplante Verbot stellt einen Rückschritt für Patientensicherheit, Versorgungsgerechtigkeit und digitale Gesundheitsversorgung dar.”

Rechtsanwalt Peter Homberg von Gunnercooke sagt, dass „der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form weit über das Ziel hinausschießt und es deutlich weniger einschneidende Alternativen zur aktuellen ‚Brechstange‘ gibt, um einem vom BMG befürchteten Missbrauch Einhalt zu gebieten. In dieser Form würde man dagegen einen nicht unerheblichen Kollateralschaden in Kauf nehmen – insbesondere schwerstkranke Patientinnen und Patienten sowie Menschen in ländlichen Gebieten könnten dadurch erheblich benachteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass die SPD im weiteren Gesetzgebungsverfahren unabhängig vom Ausgang der Notifizierung auf EU-Ebene Änderungen durchsetzen wird. Andernfalls würden die Positionen der Sozialdemokraten im Rahmen des gesamten bislang umgesetzten Legalisierungsprozesses konterkariert werden.”

Aber die Bundesärztekammer hält die Einschränkungen für sinnvoll, sie könnten sogar noch weiter gehen. „Eine verantwortbare Therapie setzt eine sorgfältige ärztliche Prüfung im direkten Gespräch voraus. Gleichwohl halten wir daran fest: Noch konsequenter wäre es gewesen, Medizinal-Cannabis wieder in das Betäubungsmittelrecht einzubeziehen. Cannabis erfüllt nach wie vor die Kriterien eines solchen Stoffes. Eine Rückführung in das BtM-Gesetz würde die ärztliche Verantwortung klarstellen und die Patientensicherheit zusätzlich erhöhen.“

Die SPD-Abgeordneten Carmen Wegge und Christos Pantazis, zugleich gesundheitspolitischer Sprecher, haben natürlich auch reagiert: „Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes können wir in seiner jetzigen Form nicht unterstützen. In den parlamentarischen Beratungen werden wir uns für grundlegende Änderungen einsetzen.“

Warten wir also ab, wie es weiter geht. Es gibt demnächst parlamentarische Beratungen, und anschließend muss das Gesetz erst durch den Bundestag kommen, und dann auch noch durch den Bundesrat. Ob das so in der jetzigen Form der Fall sein wird, ist nach diesen Reaktionen zweifelhaft.

Siehe auch

SPD will Änderung des Cannabisgesetzes nicht unterstützen

Cannabis-Evaluierung: Fakten und Folgen

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