Neue Forderungen des TÜV für Cannabis im Strassenverkehr

Mercedes.Frank
22 Oct 2025

Nachdem das Gesundheitsministerium die telemedizinische Versorgung mit Cannabis rückgängig machen will, hat sich jetzt auch der TÜV zu Wort gemeldet und neue Forderungen gestellt. Vor wenigen Wochen wurde ein neues Positionspapier veröffentlicht, kurz nachdem der erste Zwischenbericht zur Evaluation der Teil-Legalisierung von Cannabis veröffentlicht wurde.


Laut TÜV sind in Sachen Verkehrssicherheit erhebliche Verbesserungen erforderlich. „Der Konsum von Cannabis beeinflusst die Fahrtauglichkeit erheblich“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV. „Die aktuelle Verordnungspraxis von Medizinalcannabis führt dazu, dass immer mehr Menschen mit hohen THC-Werten im Straßenverkehr unterwegs sind.“ Woher sie das weiß, ist nicht ganz klar. Das ist lediglich eine Vermutung. Statistisch belegt hingegen ist, dass es im Jahr 2024 sogar weniger Unfälle mit Verletzten und Toten gab als jemals zuvor.

Der TÜV sagt zur wachsenden Zahl der Verschreibungen, „dass ärztliche Rezepte bewusst genutzt werden, um privaten Freizeitkonsum abzusichern. Damit entsteht eine Sicherheitslücke in unserem Verkehrssystem und gefährdet alle Verkehrsteilnehmer“, so Zaneta. Man muss dazu sagen: Im Straßenverkehr greift im Gegensatz zum Freizeitkonsum der gesetzliche THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum bei ärztlich verschriebenem Cannabis nicht automatisch. Denn wer Medikamente wie verordnet einnimmt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, gilt grundsätzlich als fahrtauglich.

Aber dieser Grenzwert, um den es auch immer Diskussionen gibt, sagt halt bei Cannabis etwas anderes aus als ein Alkohol-Grenzwert. Man kann noch Tage nach dem Konsum Cannabis im Blut haben. Das wird auch in Zukunft sicher noch ein leidiges Thema sein. Die die Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 auf 3,5 ng/ml hält der TÜV für problematisch. Eine MPU sollte bereits beim ersten Verstoß verpflichtend sein, und der Mischkonsum mit Alkohol klar verboten werden.Es gehe dem TÜV darum, diejenigen zu identifizieren, die Cannabisverordnungen nutzen, um ihren gewohnten Konsum abzusichern und bei Verkehrskontrollen straffrei zu bleiben.

Was medizinsches Cannabis angeht spricht der TÜV fünf Empfehlungen aus:

1. Fahreignungsbegutachtung bei langfristiger Medizinalcannabis-Therapie

2. Klare Regelungen für Berufskraftfahrer:innen durch Dienstanweisungen oder Betriebsvereinbarungen

3. Rechtssicherheit für Patient:innen, Ärzt:innen und Behörden durch eindeutige gesetzliche Vorgaben

4. Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt bei Verschreibung und Präsenzapotheken

5. Mehr öffentliche Aufklärung dazu, dass Medizinalcannabis keine automatische Fahrfreigabe bedeutet

Man kann davon ausgehen, dass die derzeitige Regierung sich einen Großteil dieser Empfehlungen zu herzen nimmt. Inwieweit diese dann auch durchgesetzt werden können, bleibt abzuwarten.

Siehe auch

Verkehrsrecht: Neuer THC-Grenzwert vorgeschlagen

3,5 Nanogramm neuer THC-Grenzwert im Strassenverkehr

 

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Mercedes.Frank