ADAC-Vorschlag für Cannabis im Strassenverkehr
Selbst wenn das Cannabis-Gesetz diese Woche durch den Bundestag kommen soll, bleiben noch viele Fragen offen. Cannabis im Strassenverkehr ist eine der wichtigsten davon. Kürzlich hat der ADAC einen Vorschlag zum Thema gemacht.
Der derzeit im Strassenverkehr zulässige Grenzwert von THC im Blut ist so niedrig angesetzt, dass er auch noch Tage nach dem Konsum erreicht werden kann. Das bedeutet, dass auch noch Tage nach dem Konsum der Führerschein weg sein kann. So hieß es 2022 beim 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag, dass der aktuelle Grenzwert so niedrig liege, dass er zwar den Nachweis des Cannabis-Konsums ermögliche, "aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt", so Verkehrsrechtler. Die Folge: Es drohen bis zu 3.000 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei. Ausnahmen gibt es lediglich für ärztlich verschriebenes Cannabis als Arzneimittel.
Das Bundesverkehrministerium hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis zum 31. März einen Vorschlag bezüglich des THC-Wertes machen soll. Noch im Mai 2023 hatte das Ministerium erklärt, man sehe gar "keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf". Mittlerweile ist man auch da schon ein wenig weiter.
Und jetzt hat sich auch der ADAC zu Wort gemeldet. Generell ist dem ADAC wichtig, dass bei einer Cannabis-Legalisierung eine breite Aufklärung über erhöhte Unfallrisiken erfolgt. In der Grenzwertfrage wird man konkreter und schlägt eine differenzierte Regelung mit tendenziell strengeren Vorgaben für Fahranfänger vor – ähnlich wie beim Umgang mit Alkohol am Steuer in der Probezeit nach dem Führerschein-Erwerb und für unter 21-Jährige. Für diese Gruppe solle sich erst mal nichts ändern. Das bedeutet bei 1,0 und mehr Nanogramm THC im Blut gibt es Sanktionen.
Aber jenseits dieser „besonders gefährdeten“ Gruppe müsse das Ziel sein, einen Wert zu definieren, "bei dem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit tatsächlich zu erwarten und nicht nur theoretisch möglich ist". So kann man sich beim ADAC durchaus eine Erhöhung des Grenzwertes für über 21-Jährige vorstellen. Dr. Markus Schäpe, Leiter der ADAC Rechtsabteilung: "Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert." Verkehrsrechtler des Deutschen Anwaltvereins DAV hatten darauf verwiesen, dass eine im Vergleich zu der im Kontext Alkohol relevanten Promillegrenze von 0,5 Promille beim Cannabis erst bei einer Größenordnung von 4 - 16 ng/ml vorliege.
Am gefährlichsten sei es wohl für Personen, die im Zuge der Legalisierung Cannabis mal ausprobieren wollen. Die also noch keinerlei Erfahrung mit der bewusstseinsverändernden Wirkung von Cannabis haben. Denn es könne die Wahrnehmung verändern und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Eine intensive Aufklärung sei daher für den ADAC unverzichtbar.
Dass auch der einflussreiche Automobilclub eine Veränderung der derzeit noch recht strikten und fast willkürlichen Gesetzeslage anregt, ist durchaus zu begrüßen. Aber bis es so weit ist, müssen noch einige bürokratische Hürden genommen werden.