Cannabis in Deutschland - Thüringen und die Vorsichtigen
Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG), das den Besitz und Konsum geringer Mengen Cannabis bundesweit erlaubt. Die konkrete Umsetzung liegt jedoch bei den Ländern – und hier zeigen sich deutliche Unterschiede. Während Bayern einen politisch motivierten Sonderweg eingeschlagen hat, gibt es eine Gruppe von Bundesländern, die zwar keine Blockadehaltung verfolgen, aber dennoch durch eine besonders vorsichtige und formalstrenge Verwaltungspraxis auffallen. Dazu gehören Thüringen, Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Brandenburg.
Diese vier Länder eint, dass sie das CanG nicht als politische Bühne nutzen, sondern als Verwaltungsaufgabe. Die Umsetzung erfolgt korrekt, aber mit einer Tendenz zu kleinteiligen Prüfungen, konservativer Auslegung und einer gewissen Übervorsicht, die sich vor allem in der Genehmigungspraxis der Cannabis‑Social‑Clubs zeigt.
Politische Grundhaltung und strategische Ausrichtung
Im Gegensatz zu Bayern, von dem wir letzte Woche berichteten, ist die Cannabis‑Politik in Thüringen und den anderen Ländern dieser Gruppe nicht ideologisch aufgeladen. Weder die Landesregierungen noch die zuständigen Ministerien haben sich öffentlich gegen die Legalisierung positioniert. Stattdessen betonen sie die Notwendigkeit einer „rechtssicheren Umsetzung“ und eines „hohen Jugendschutzstandards“.
Diese Haltung führt jedoch nicht zu einer liberalen Praxis, sondern zu einer ausgeprägt vorsichtigen Verwaltungslinie. Entscheidungen werden eher langsam getroffen, Anforderungen eher streng ausgelegt, und neue Regelungen werden erst nach intensiver Prüfung umgesetzt. Die Behörden arbeiten nach dem Prinzip: lieber eine Auflage zu viel als eine zu wenig.
Öffentliche Konsumverbote und kommunale Auslegung
Bundesweit gelten einheitliche Schutzzonen, etwa das Konsumverbot in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie im Sichtbereich von Schulen, Kitas und Spielplätzen. Thüringen, Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Brandenburg haben keine eigenen Landesgesetze erlassen, die darüber hinausgehen. Dennoch zeigt sich eine klare Tendenz zu einer strengen Auslegung der bestehenden Regeln.
In vielen Kommunen werden die Schutzzonen großzügig interpretiert, teilweise mit erweiterten Verbotsbereichen in Parks oder Freizeitanlagen. Diese Verbote beruhen nicht auf Landesrecht, sondern auf kommunalen Satzungen – und sie werden in den vier Ländern häufiger genutzt als etwa in NRW oder Rheinland‑Pfalz.
Die Bußgelder liegen im mittleren Bereich. Während Bayern Bußgelder von bis zu 1.000 Euro vorsieht, bewegen sich die vorsichtigen Verwaltungsstaaten meist zwischen 50 und 300 Euro, abhängig von Kommune und Verstoß. Die Linie ist klar: keine politische Repression, aber konsequente Ahndung.
Genehmigung und Kontrolle von CSCs
Hier zeigen sich die deutlichsten Unterschiede zu anderen Bundesländern. Thüringen hat inzwischen sechs Cannabis‑Social‑Clubs genehmigt – allerdings darf keiner dieser Vereine bislang mit dem Anbau beginnen. Die Genehmigung ist nur der erste Schritt; der tatsächliche Produktionsstart setzt eine Freigabe der Betriebskonzepte voraus. Genau diese Freigabe ist derzeit blockiert.
Das liegt vor allem an den Zusatzauflagen, die das Landesamt den Clubs auferlegt hatte. Dazu gehörten verpflichtende Laboruntersuchungen jeder Charge sowie die Freigabe durch eine „fachkundige Person“. Beide Vorgaben wurden vom Verwaltungsgericht Gera als „offensichtlich rechtswidrig“ eingestuft und außer Vollzug gesetzt. Das Gericht bemängelte unter anderem, dass die Qualifikation der „fachkundigen Person“ nicht definiert war und dass die Laborparameter nicht im Bescheid selbst, sondern in einem behördeninternen Hinweisblatt standen, das jederzeit geändert werden kann.
Das Urteil betrifft nicht nur den klagenden Verein, sondern hat Signalwirkung für alle Clubs im Land. Mehrere weitere Verfahren sind anhängig, und solange die Landesbehörde keine neuen, rechtssicheren Vorgaben formuliert hat, kann sie den Vereinen keine Anbaufreigabe erteilen. Die Verzögerungen sind also nicht politisch motiviert, sondern Ausdruck einer besonders vorsichtigen Verwaltungskultur, die neue Rechtslagen erst nach intensiver Prüfung freigibt.
In Sachsen und Sachsen‑Anhalt zeigt sich ein ähnliches Bild, wenn auch weniger zugespitzt. Die Behörden prüfen Anträge detailliert, verlangen vollständige Unterlagen und klare Sicherheitskonzepte. Genehmigungen werden erteilt, aber erst nach gründlicher Prüfung. Die Verfahren sind langsam, aber nicht politisch beeinflusst.
Insgesamt wurden in Sachsen bislang rund 24 CSCs genehmigt. Einige dieser Vereine haben bereits eine Anbaufreigabe erhalten und konnten mit der Produktion beginnen, während die Mehrheit noch auf finale Sicherheitsfreigaben wartet. Sachsen‑Anhalt hat bisher etwa 15 CSCs genehmigt. Einige Vereine verfügen bereits über eine Freigabe zum Anbau, andere befinden sich noch in der abschließenden Prüfung ihrer Betriebskonzepte.
Brandenburg fällt innerhalb der Gruppe positiv auf. Die Behörden arbeiten konservativ, aber zügig. Die Zahl genehmigter CSCs liegt über dem Durchschnitt, und die Kontrollen verlaufen bislang ohne größere Beanstandungen. Brandenburg zeigt, dass eine vorsichtige Verwaltung nicht zwangsläufig zu Verzögerungen führen muss. Mit rund 20 genehmigten CSCs und mehreren bereits gestarteten Anbauprojekten ist Brandenburg das effizienteste der vier Länder – vorsichtig, aber klar handlungsfähig.
Strafverfolgung und Bußgeldpraxis
Die vier Länder mussten nach Inkrafttreten des CanG tausende Altverfahren prüfen. In Sachsen wurden über 1.700 Strafen aufgehoben oder angepasst, in Brandenburg mehr als 3.000 Verfahren neu bewertet. Die Behörden berichten von erheblichem Mehraufwand, insbesondere bei der Abgrenzung zwischen alten und neuen Besitzmengen.
Die Bußgeldpraxis ist insgesamt strenger als in liberalen Ländern, aber deutlich moderater als in Bayern. Erstverstöße werden häufig mit Verwarnungsgeldern geahndet, Wiederholungsfälle mit höheren Sätzen.
Vorsicht statt Ideologie
Thüringen, Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Brandenburg bilden eine klar erkennbare Gruppe innerhalb der deutschen Cannabislandschaft. Sie setzen das CanG korrekt um, aber mit einer konservativen, formalstrengen Verwaltungspraxis. Die Linie ist nicht politisch motiviert, sondern verwaltungslogisch: Sicherheit, Dokumentation und Rechtssicherheit stehen im Vordergrund.
Während Bayern aktiv versucht, die Legalisierung auszubremsen, und Stadtstaaten sie erleichtern, stehen diese vier Länder in der Mitte. Sie zeigen, wie stark die praktische Umsetzung des CanG davon abhängt, wie ein Land Verwaltung versteht – und nicht nur davon, wie es politisch zu Cannabis steht.