Cannabis in Deutschland - So setzen die Stadtstaaten das CanG um
In der aktuellen Folge der unterschiedlichen Handhabung des CanG in der Bundesrepublik Deutschland schauen wir diesmal auf die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen. Genießen Konsumenten und Anbauvereinigungen im Norden eine liberalere Politik als im Süden der Republik?
Pragmatismus und Tradition im Norden
Berlin, Hamburg und Bremen verfolgen seit jeher eine vergleichsweise pragmatische Drogenpolitik. Auch bei der Durchsetzung des CanG zeigt sich dieser Ansatz:
Berlin: Die Hauptstadt gilt als eines der Zentrum deutscher Cannabis-Kultur. Die Senatsverwaltung setzt auf Aufklärung und Schadensminimierung. Berlin war eine der ersten Städte, die Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) auf den Weg bringen wollte. Aber es gab anfangs Probleme, weil Senat und die Bezirke sich die Verantwortung dafür gegenseitig zuschoben.
Nun ist für die Erlaubnis einer Anbaulizenz das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig, für die Kontrolle die Bezirke.
Die Konsumverbotszonen (etwa rund um Schulen oder Fußgängerzonen) sind zwar klar definiert, die Kontrolldichte durch Ordnungsämter ist im Vergleich zu Süddeutschland jedoch moderat. Allerdings ist der Bußgeldkatalog wegen Verstößen durchaus happig.
Hamburg: Die Hansestadt verfolgt einen pragmatischen Ansatz. Hamburg fördert eine kontrollierte Abgabe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Anbauvereinigungen stoßen hier auf eine gut strukturierte administrative Infrastruktur.
Zuständig für Genehmigung und Kontrolle der Vereine ist das Bezirksamt Altona.
Aber die Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen sind eher kompliziert. Deswegen und weil die Standortsuche im dicht besiedelten Stadtgebiet nicht ganz einfach ist, weichen viele Vereine ins Umland (Niedersachsen, Schleswig-Holstein) aus. Allerdings muss dann wieder jeder Transport des geernteten Cannabis zu den Hamburger Abgabestellen wieder behördlich genehmigt werden.
Bremen: Das kleinste Bundesland nimmt eine Vorreiterrolle bei Entkriminalisierung und Schadensminimierung ein. Öffentlicher Konsum wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben toleriert, und die Bearbeitung von Anträgen für Anbauvereinigungen verläuft vergleichsweise zügig. In Bremen ist für die Erlaubnis und die Überwachung der Cannabis Anbau-Vereine die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig.
Der Vergleich: Nord-Süd-Gefälle bei der Umsetzungsstrenge
Berlin, Hamburg und Bremen nutzen die vom CanG vorgegebenen Spielräume aus. Die Handhabung ist deutlich liberaler als im Süden des Landes und auf Prävention statt Kriminalisierung ausgelegt. Dennoch gilt auch im Norden: Die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz, zu Abstandsflächen und zur Verkehrssicherheit müssen strikt beachtet werden.
Und wie in allen größeren Städten des Landes, siehe auch Frankfurt oder Köln, ist die Toleranz (oder Ignoranz) seitens der Bevölkerung größer als im Bundesdurchschnitt. Wenn die Hürden für den legalen Erwerb von Cannabis jedoch weiterhin so hoch bleiben, wird speziell in den Stadtstaaten der Schwarzmarkt weiter eine große Rolle spielen.
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