Cannabis-Blüten werden nicht mehr von den Krankenkassen erstattet
Der Bundestag hat das Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) verabschiedet. Die Maßnahme sieht unter anderem vor, dass die Kosten für medizinische Cannabisblüten nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Die Verabschiedung dieser Maßnahme ist für Patienten, die auf Cannabis angewiesen sind, ein schwerer Schlag.
Denn getrocknete Cannabisblüten werden vollständig aus dem Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen, und sind somit nicht mehr erstattungsfähig.
Aber auch cannabishaltige Arznei-Mittel wie Extrakte, Sprays oder Tropfen sind in den ersten sechs Monaten einer Behandlung von der Erstattung ausgeschlossen. Erstattet werden können sie erst, wenn vorher ein mindestens sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel dokumentiert erfolglos geblieben ist.
Warnungen der Branche
„Infolgedessen stehen für die Einleitung einer Therapie bei Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, nur noch zwei verschiedene THC-haltige Fertigarzneimittel (Sativex und Exilby) zur Verfügung. Keines dieser beiden Präparate eignet sich zur Inhalation bei akuten Schmerzen. Daher bleiben viele gesetzlich versicherte Patienten, denen bisher Cannabisblüten erstattet wurden, ohne eine angemessene alternative Therapie“, schrieb der Deutsche Hanfverband (DHV) in einer Erklärung.
„Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass die allgemeine Umstellung von Cannabisblüten auf teurere Fertigarzneimittel zu Einsparungen bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis führen wird“, schrieb der DHV weiter.
„Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) wird den Zugang zu individuellen Cannabis-Therapien massiv erschweren“, schrieb der Bundesverband der Cannabiswirtschaft (BvCW).
„Die neue Verordnung verfehlt ihr eigentliches Ziel völlig. Es ist zu erwarten, dass die Kosten für die Krankenkassen dadurch steigen statt sinken, da individuelle Verschreibungen oft kostengünstiger sind als teure Fertigpräparate. Gleichzeitig wird die therapeutische Souveränität der Ärzteschaft im Bereich des medizinischen Cannabis massiv eingeschränkt“, erklärte Michael Greif, Geschäftsführer des BvCW.
„Eine pauschale Vorrangregelung für Fertigarzneimittel zwingt Ärzte in starre Therapieschemata, schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand und gefährdet den Behandlungserfolg. Therapieentscheidungen müssen sich an den individuellen medizinischen Bedürfnissen orientieren – nicht an pauschalen Richtlinien. Eine Vorrangregelung wäre medizinisch nur dann sinnvoll, wenn es für die jeweilige Erkrankung ein zugelassenes, lieferbares Präparat gibt und keine medizinischen Einwände bestehen“, fügte Kathrin Konyen, Koordinatorin der Abteilung für medizinisches Cannabis beim BvCW, hinzu.
Es bleiben private Rezepte
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob manche Branchenverbände noch den Vermittlungsausschuss kontaktieren. Das Gesetzesverfahren ist zwar noch nicht komplett abgeschlossen, So oder so kann Cannabis jedoch weiterhin verschrieben werden, aber eben nur als Privatrezept, was nicht mehr von der Krankenkasse erstattet wird.
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