Cannabis im Flugzeug: Was man 2026 über Inlandsflüge und Auslandsreisen wissen muss

Mercedes.Frank
20 Jan 2026

Die Zeiten, in denen der bloße Geruch von Cannabis am Flughafen zu Handschellen führte, haben sich in Deutschland grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 ist der Besitz für Erwachsene unter bestimmten Auflagen legal. Doch Vorsicht: Zwischen einem Flug von Berlin nach München und einer Reise nach Mallorca liegen rechtliche Welten.


1. Inlandsflüge: 25 Gramm sind (meistens) kein Problem

Innerhalb Deutschlands gilt seit 2024: Wer volljährig ist, darf bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum mitführen. Das gilt auch für den Sicherheitsbereich von Flughäfen und an Bord von Flugzeugen bei innerdeutschen Verbindungen. Bundespolizei: Die Beamten achten primär auf die Einhaltung der Mengengrenzen. Wer unter 25g bleibt, hat strafrechtlich nichts zu befürchten. Hausrecht: Man sollte beachten, dass Flughäfen (z.B. Frankfurt oder München) den Konsum auf ihrem Gelände oft strikt untersagen. Das Mitführen im Koffer ist jedoch erlaubt.

2. Auslandsreisen: Die "Einfuhr-Falle"

Hier ist die wichtigste Warnung: Das CanG erlaubt keine Mitnahme über die Landesgrenzen. 

Denn es gibt ein Export-Verbot: Es ist nach wie vor illegal, Cannabis aus Deutschland auszuführen, selbst wenn das Zielland (wie Malta oder Luxemburg) liberale Gesetze hat.

Import-Verbot: Auch die Rückreise mit Cannabis im Gepäck (z.B. aus einem Social Club in Spanien) gilt als illegale Einfuhr und wird strafrechtlich verfolgt. Risiko: Wer mit "Genuss-Cannabis" die Grenze überschreitet, riskiert Verfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG).

3. Medizinische Patienten: Der "Schengen-Pass"

Für Patienten ist die Lage einfacher, erfordert aber Bürokratie. Seit 2024 gilt Medizinalcannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM), international jedoch in vielen Fällen schon.

Schengen-Raum: Man benötigt eine vom Arzt ausgefüllte und vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.

Nicht-Schengen: Hier ist eine Beglaubigung durch das BfArM und oft eine Abstimmung mit der Botschaft des Ziellandes zwingend erforderlich. Tipp: Man sollte das Medikament immer im Originalbehälter und mit dem aktuellen Rezept im Handgepäck haben.

4. Die Gefahr bei internationalen Stopps

Auch wenn der Flug nur einen Zwischenstopp in einem Land mit drakonischen Strafen (z.B. Dubai oder Singapur) hat, kann ein Fund im Transitgepäck fatale Folgen haben. Hier gilt: Null Toleranz. Daher sollte man es immer vermeiden, bei solchen Flügen Cannabis im Gepäck zu haben.Es ist auch immer sinnvoll, bei Auslandsreisen die Botschaft des betreffenden Landes als Infoquelle zu kontaktieren. 

Siehe auch

Cannabis-freundliche Urlaubsorte

 

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