MedCanG - Das geplante Gesetz für medizinisches Cannabis
Der Referentenentwurf zur Cannabis-Entkriminalisierung bringt auch Neuerungen für den medizinischen Bereich, nämlich das geplante Gesetz MedCanG.
Die Ressortabstimmung hat erneut zu Änderungen am Entwurf zum Cannabisgesetz - CanG genannt - geführt und nun die Planung zwei weiterer Gesetze angekündigt: CanAnbauG, das die genauen Bestimmungen in Bezug auf den privaten wie vereinschaftlichen Anbau regeln soll, und MedCanG, das künftig den medizinischen Gebrauch von Cannabis regulieren wird.
Demnach soll es weiterhin so bleiben, dass die Apotheken nicht in die Abgabe von Genusscannabis involviert sein werden. Dort wird es weiterhin für Patienten die verschiedenen verschreibungspflichtigen Cannabis-Arzneimittel geben, allerdings soll künftig kein BtM-Rezept mehr verlangt werden, sondern eine normale Verschreibung reichen. Für die Apotheken entfällt zu dem das aufwändige Abgabebelegverfahren.
Cannabis soll künftig generell nicht mehr unter das BtMG fallen, dennoch soll es eine deutliche Abgrenzung zwischen medizinischem und Genuss-Cannabis geben, griff der Entwurf bisher ersteres doch nur als eigenes Kapitel des Cannabis-Gesetzes auf. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach soll der nächste Schritt, der Beschluss des Bundeskabinetts samt Bundeskanzler, schon Mitte August möglich sein.
Medizinisches Cannabis hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend etabliert und konnte sich als therapeutische Option bewähren. Immer mehr Nationen Streben eine Legalisierung medizinischer Cannabisprodukte an und die zunehmende Forschung verspricht weiterführende Erkenntnisse auf zahlreichen Gebieten. Um eben dieser inzwischen angepassten Betrachtung und Risikobewertung von Cannabis gerecht zu werden, muss auch die bisherige Regulierung überdacht und angepasst werden.
Weitere aktuelle Meldungen: