Was bedeuten die Eckpunkte für den medizinischen Bereich?

Valentina Lentz
30 Oct 2022

Bereits Anfang September hatten 8 Verbände in offenen Briefen die Forderungen nach einer Reform des Gesetzes "Cannabis als Medizin" gefordert, nun gab das Eckpunktepapier erste Hinweise auf die zukünftige Handhabung.


Neben der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (AMC), waren u.a. auch der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), das Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM), sowie der Bundesverband pharmazeutische Cannabinoidunternehmen (BPC) unter den Fordernden. In offenen Briefen an den Bundesgesundheitsminister sowie den Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesrepublik wurden die bestehenden Probleme dargelegt und somit um eine Reform der aktuellen Regelungen gebeten. Zum einen werden durch die Legalisierung des Freizeitmarktes negative Auswirkungen für die medizinische Versorgung befürchtet, wenn man diese künftig nicht priorisiert. Ohne Veränderungen seien die Patienten zwar in Zukunft nicht mehr der Kriminalität ausgesetzt, dafür bestehe aber das Risiko der zunehmenden Eigentherapie, ohne präzise Dosierung oder gezielter Therapie samt begleitender Beratung.

Zum anderen gibt es aber auch nach wie vor Probleme durch die Ablehnung der Anträge seitens der Krankenkassen. Da die bürokratischen Hürden in manchen Fällen eine Verschreibung gleich zu Beginn schon verhindern - u. a. weil zunächst die Standardtherapien probiert und deren ausschließen begründet werden müssen - in anderen die soziale Ungerechtigkeit verschärfen und auch einen Teufelskreis bedienen, fordern die Verbände somit auch die Therapiehoheit der Ärzte und die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts. Erkrankungen oder Symptome, deren Anträge häufig von Krankenkassen abgelehnt werden wegen mangelnder Studien zu Therapieverlauf und Wirksamkeit, werden beispielsweise daraufhin - mangels Aussichten auf eine Übernahme der Krankenkassen - häufig gleich mit Privatrezepten bedient. Das führt dann aber langfristig dazu, dass eine Erhebung von aussagekräftigen Zahlen nicht möglich ist, da die Privatrezepte nicht in die Ergebnisse der Begleiterhebung zum Gesetzerlass 2017 mit einflossen, und somit auch eine künftige Kostenübernahme verhindert wird.

Im gerade erst veröffentlichten Eckpunktepapier der Regierung war nun ein wichtiger Punkt die Streichung von Cannabis - als Pflanze und Harz - aus dem BtMG, was sowohl für Nutzhanf, als auch Genuss- und Medizinalcannabis gelten soll. Des Weiteren heißt es für die drei Bereiche, dass "die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden''. Dabei sollen "bereits bestehende Regelungen zu Medizinalcannabis grundsätzlich nicht inhaltlich angepasst werden" und Verschreibungen wie bisher getätigt werden können. Auf Basis der, von vielen Stimmen als nicht aussagekräftig eingestuften, Begleiterhebung versuchen im Gemeinsamen Bundesausschuss Krankenkassen und Ärzteschaft bis Ablauf des Jahres zu ermitteln, welche Therapien in Zukunft ohne Einzelfallprüfung auskommen können. Das Ergebnis wird nun vom Bundesgesundheitsministerium abgewartet, bevor über mögliche Reformen gesprochen wird.

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Valentina Lentz