Update zum Referentenentwurf CanG
Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs im Anschluss an die Ressortabstimmung bleibt weiterhin viel Raum für Verbesserungen. Diesen nutzten die beteiligten Verbände, um mit ihren Stellungnahmen nochmals Einfluss auf die weitere Entwicklung des Gesetzes nehmen zu können.
Der 161-seitige Referentenentwurf, veröffentlicht am 3. Juli, brachte sowohl Neuerungen, wie die Ankündigungen der Gesetze MedCanG und CanAnbauG, als auch Besserungen, beispielsweise in Bezug auf die Abstandsregelungen beim Konsum in der Öffentlichkeit. Vieles bleibt aber weiterhin unklar und wirkt praktisch schwer umsetzbar. Die Meinungen zum aktuellen Entwurf sind ebenso vielseitig wie die Vorschläge zur Verbesserung seitens der Verbände. Die offiziellen Stellungnahmen sind online beim Bundesgesundheitsministerium einsehbar.
Kritik am Entwurf gab es aber auch von Seiten der Koalitionspartner wie der FDP. So warnte beispielsweise Kristine Lütke davor, daß Gesetz nicht zu einem unkontrollierbaren "Bürokratiemonster" geraten zu lassen. Verhältnismäßige und treffsichere Regularien seien gefordert, nicht etwa Bestimmungen wie eine Besitzobergrenze, die im Vergleich mit manchem Weinkeller wohl kaum als fair betrachtet werden kann.
Die Befürchtung einer Überregulierung findet sich auch in den Stellungnahmen der Verbände wieder, welche die starken Unterschiede in den Positionen nochmals verdeutlichen. So befürchten beispielsweise sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) eine Mehrbelastung und kritisieren die Abstandsregelungen. Eine gewisse Entlassung sei nur durch eine "bundesweit einheitliche Festsetzung einer Höchstgrenze und Verzicht auf eine differenzierte Behandlung verschiedener 'Quell-Typen' unter 25 Gramm" möglich. Auch der BDK bemängelt die unklaren Details und übt scharfe Kritik:
"Leider greift der vorgestellte Entwurf aus unserer Sicht zu kurz, löst viele Probleme nicht und ist zudem wegen Verstößen gegen elementare Grundsätze des deutschen Rechts unbrauchbar sowie verfassungsrechtlich bedenklich."
Der Schildower Kreis, ein Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis, begrüßt die Legalisierung hingegen als "drogen- und gesundheitspolitisch lange überfälligen Schritt", empfindet den Entwurf aber als zu restriktiv und fürchtet eine Abschreckung der potenziellen Vereinsmitglieder aufgrund der Überregulierung der Clubs. Ähnlich sieht es auch der DHV, dessen Hauptkritikpunkte das Konsumverbot in den Anbauvereinigungen, sämtliche Abstandsregelungen - sei es in Bezug auf die Clubs oder den öffentlichen Konsum - sowie die Strafen bei Kleindelikten, die Mengen bei privatem Anbau und die Möglichkeit des Verschenkens von Cannabis betreffen.
Auch seitens der Medizin lesen sich die Stellungnahmen sehr unterschiedlich. Obwohl die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin vor allem (ACM) die mit der Legalisierung einhergehende Entkriminalisierung der Cannabispatienten begrüßt und sowohl Eigenanbau als auch Social Clubs für Patienten fordert, wünschen sie sich dennoch eine "lebensnahere" Umsetzung und halten die bisherigen Verbesserungen für unzureichend. Während sie vor allem eine Verschlechterung der Versorgung der Patienten befürchten, stellt sich die Bundesärztekammer weiterhin aufgrund gesundheitlicher Risiken sowie derer für Minderjährige entschieden gegen das Vorhaben:
"Vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesärztekammer die Legalisierungspläne der Bundesregierung als eine relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jungen Generation in Deutschland."
Die Verabschiedung des überarbeiteten Entwurfs seitens des Kabinetts wird nun für Mitte August erwartet, damit der Entwurf gleich im September im Bundestag diskutiert werden kann.
Quellen:
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de
- https://hanfverband.de
- https://cannabis-med.org
- https://www.lto.de