EU-Kommission verklagt Ungarn

Valentina Lentz
27 Feb 2023

Nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2021 wird das Land sich nun vor dem EuGH verantworten müssen.


Bereits im Januar 2019 hatte die WHO Empfehlungen zur Änderung der Aufführung von Cannabis und Cannabis-verwandten Stoffen in den Anhängen der UN-Übereinkommen von 1961 und 1971 ausgesprochen. Nach Einreichung des EU-Beschlusses knapp 2 Jahre später, kam es dann im Dezember 2020 zur 63. Tagung der Suchtkommission der Vereinten Nationen zur Abstimmung über die Auflistung der Stoffe, die einer internationalen Kontrolle unterliegen. Zur Diskussion stand zu dem Zeitpunkt die Reklassifizierung von Cannabis, um dessen medizinischen Wert anzuerkennen sowie die Verwendung und Forschung zu erleichtern.

Zu den Stimmberechtigten der Suchtmittelkommission zählte u.a. Ungarn, allerdings stimmte dieses nicht im Sinne des EU-Beschlusses und beging somit eine Vertragsverletzung. Nach EU-Recht gehören diese internationalen Beschlüsse nämlich in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Ein vom Rat gefasster Entschluss ist mit dem offiziellen Standpunkt der Union gleichzusetzen und somit verbindlich für die EU-Migliedstaaten. Ungarn hingegen vertritt die Meinung, dass Cannabis über ein hohes Suchtpotenzial verfügt und eine Reklassifizierung "unverantwortlich" sei, da dies den Konsum steigern könnte.

Da die Reaktion seitens der ungarischen Behörden auf das Aufforderungsschreiben und die Stellungnahme der Kommission, im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens, nur wenig zufriedenstellend ausfiel, fasste diese vor einigen Tagen den Entschluss, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Das Land sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen und habe sowohl gegen die ausschließliche Außenkompetenz der Union, als auch gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verstoßen, so ist es auf der Webseite der EU-Kommission zu lesen.

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Valentina Lentz