EU-Kommission - und jetzt?

Valentina Lentz
27 Nov 2022

Das große Warten auf eine Reaktion der EU-Kommission hat längst begonnen: Gab es zunächst noch etwas Durcheinander ob das Eckpunktepapier nun in Brüssel vorliegt oder nicht, gilt es nun, sollte die Kommission es ablehnen sich überhaupt öffentlich zu dem Pilot-Projekt zu äußern, zu erwägen den Gesetzentwurf doch direkt vorzulegen oder die Entkriminalisierung als vorläufigen Plan B in Betracht zu ziehen.


Das große Warten auf eine Reaktion der EU-Kommission hat längst begonnen: Gab es zunächst noch etwas Durcheinander ob das Eckpunktepapier nun in Brüssel vorliegt, gilt es jetzt, sollte die Kommission es ablehnen sich überhaupt öffentlich zu dem Pilot-Projekt zu äußern, zu erwägen den Gesetzentwurf doch direkt vorzulegen oder die Entkriminalisierung als vorläufigen Plan B in Betracht zu ziehen.

 

Während die CDU in Brüssel dafür warb, die Legalisierung durch eine Art Veto zu verhindern, machte sich bei anderen Verwirrung breit, da die Kommission zunächst behauptete, die Dokumente nicht erhalten zu haben. Damit war wohl gemeint, dass das bisherige Herangehen keinem offiziellen Prozess folgt und somit auch kein eigentlicher Entwurf zur Notifizierung vorliegt. Es scheint daher auch ungewiss, ob die Kommission sich überhaupt im Rahmen dieser Vorabprüfung offiziell äußern wird. 

 

Nun werden die Forderungen an Gesundheitsminister Karl Lauterbach von allen Seiten, auch aus den eigenen Reihen, immer lauter, nicht auf eine ungewisse Antwort zu warten. Die einen schlagen die sofortige Entkriminalisierung, als ersten Schritt, während des Prozesses vor, die anderen, das schnellstmögliche Vorlegen des Gesetzentwurfs mit anschließendem Anstoß der Notifikation. Der entstehende Referentenentwurf müsste schließlich noch zur weiteren Abstimmung ins Kabinett, zu Bundeskanzler und Ministern, bevor er dann ins Parlament gebracht werden kann. 

 

Und für diesen Weg scheint man sich nun auch entschieden zu haben, denn wie Lauterbach am Dienstag mitteilte, scheint sich bereits jetzt anhand der Gespräche mit der Kommission zu ergeben, dass Deutschland gute Argumente vorbringen muss, um die Kommission überzeugen zu können. Daher ist der Plan nun, parallel zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfs, ein Gutachten zur Klärung der folgenden zwei Punkte in Auftrag zu geben: 

 

Kann mit diesem Vorschlag das Ziel erreicht werden, den Schwarzmarkt einzudämmen, ohne die Konsumentenzahlen steigen zu lassen? Und kann so ebenfalls der Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet werden? Lauterbach gibt an, nach wie vor überzeugt zu sein, dass dies der richtige Weg ist und scheint zuversichtlich die EU-Kommission so samt Gesetzentwurf und wissenschaftlichen Daten von dem Vorhaben überzeugen zu können. 

 

V
Valentina Lentz