ACM reagiert auf Richtlinienentwurf des G-BA

Valentina Lentz
31 Dec 2022

Nach der Anhörung am 19. Dezember zur weiteren Ausgestaltung des Gesetzes "Cannabis als Medizin", veröffentlichte die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) ihre vollständige Stellungnahme zum Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).


Wie wir bereits Ende November berichteten, bietet der Richtlinienentwurf des G-BA Raum für Kritik. Nach der Anhörung zur weiteren Ausgestaltung des "Cannabis als Medizin Gesetzes" am 19. Dezember mit 40 Vertretern - bestehend aus Apothekern, Ärzte- und Patientenverbänden, Industrievertretern und Krankenkassen - veröffentlichte die ACM, die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, nun ihre Stellungnahme. Die Veranstaltung hatte virtuell unter der Leitung von Prof. Hecken (CDU) stattgefunden und die ACM war von dem Geschäftsführer, Dr. med. Franjo Grotenhermen, sowie der Vorsitzenden, Prof. Kirsten Müller-Vahl, vertreten worden. 

Die von der ACM zu diesem Anlass verfassten und zum Teil auch vorgetragenen sieben Punkte, sind Bestandteil ihrer ausführlichen Stellungnahme, die HIER nachgelesen werden kann. 

Zu Beginn benennen sie die Unterversorgung der deutschen Bevölkerung mit cannabisbasierten Arzneimitteln und führen Israel als Beispiel, mit einer Versorgungsrate der Bevölkerung von 1,5 Prozent, an. In Deutschland sind es hingegen gerade einmal 100.000 Patienten. Im zweiten Punkt vergleicht die ACM die Arzneimittel mit anderen Ländern und fällt das Fazit, dass die Preise zu hoch seien. Dieser Aspekt verleiht der Kostenübernahme seitens der Kassen eine noch höhere Gewichtung, da die Behandlung sonst für viele Patienten nicht erschwinglich ist. Auch ökonomische und arbeitsmarktpolitische Gründe werden angeführt, um die Notwendigkeit einer ausreichenden Übernahme der Kosten zu verdeutlichen. So sei beispielsweise davon auszugehen, dass durch eine Cannabistherapie manche Patienten wieder in der Lage sind eine Arbeit aufzunehmen, die bislang auf Unterstützung angewiesen waren. 

Mit dem vierten Punkt wird die drohende Verschlechterung der Situation durch den Richtlinienentwurf verdeutlicht, denn um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, ist es gerade wichtig den Zugang zu erleichtern statt zu erschweren. Dies leitet auch zum nächsten Problem, der Therapiehoheit der Ärzte. Genau diese gelte es zu stärken, um die Behandlung zu verbessern, dabei werden relativ konstant ein Drittel der Anträge seitens der Kassen abgelehnt. Ein Vorgang, der eigentlich per Gesetz nur in Ausnahmesituationen Anwendung finden sollte und zeigt, dass im Grunde die Kassen, nicht die Ärzte über die Indikationen entscheiden. Die ACM fordert deshalb die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts und die Einführung einer Einstufung der Arzneimittel als Praxisbesonderheit, um die Ärzte vor Regressen zu schützen. 

Im vorletzten Punkt wird nochmals auf die nicht repräsentative Begleiterhebung eingegangen, die keine solide Grundlage bietet, um Aussagen über die Art der zulässigen Indikatoren oder Dosierungen, sowie der zur Verschreibung benötigten Qualifikation der Ärzte zu treffen. Die zum Teil geforderten Verschärfungen seien unbegründet. Abschließend wurde auch die zunehmende Bürokratie im Gesundheitswesen kritisiert. Dies sei in Bezug auf die Verschreibung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis nicht nötig und somit auch die Forderung nach erhöhten Dokumentationspflichten nicht. 

Die ACM räumte allerdings ein, durch "das strukturierte Vorgehen bei der Anhörung" nur dazu gekommen zu sein Punkt eins und drei vorzutragen. 

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Valentina Lentz