Darf man sein eigenes medizinisches Cannabis anbauen?
Wurde 2016 noch gerichtlich über eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau für Patienten geurteilt, ist diese inzwischen nicht mehr vorgesehen.
Noch im Frühjahr 2016 urteilte erstmalig das Bundsverwaltungsgericht in Leipzig, dass Patienten, denen keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung steht, auf diese Weise der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden soll. Es ging in dem Fall um einen Patienten, der seit mehreren Jahrzehnten an Multipler Sklerose (MS) leidet und bereits 2014 vom Kölner Gericht die Erlaubnis erhielt, anbauen zu dürfen. Daraufhin hatte das BfArM allerdings mit dem Argument Berufung eingelegt, dass die Qualität so nicht überprüfbar sei und der THC-Gehalt variieren könne.
Zu dem Zeitpunkt gab es nur einige hundert Patienten in Deutschland, die über eine Erlaubnis zur therapeutischen und ärztlich betreuten Verwendung von Cannabis verfügten. Eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen war noch nicht vorgesehen und somit überstiegen die Kosten bei vielen Patienten die Grenzen des Finanzierbaren. Der MS-Patient hatte in dritter Instanz Erfolg und somit wurde die Behörde zur Umsetzung verpflichtet. Ihm wurde der Anbau von bis zu 130 Pflanzen pro Jahr erlaubt, vorläufig bis zum Sommer 2017 und unter Vorbehalt, dass eine mögliche künftige Kostenübernahme seitens der Krankenkassen, den Verfall der Ausnahmeerlaubnis bedeutet.
So kam es dann auch bei Inkrafttreten der Änderungen in Form des "Cannabis als Medizin" Gesetzes. Während des Übergangs behielten die erteilten Genehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis noch 3 Monate ihre Gültigkeit, anschließend bedurften die Patienten dann aber, gemäß des neuen Gesetzes, eine ärztliche Verschreibung und konnten einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Ein Antrag auf Eigenanbau ist somit nicht mehr vorgesehen, wie das Gesundheitsministerium selbst online hinweist:
"Es geht um schwerkranke Menschen, die starke Schmerzen haben. Sie benötigen Hilfe und sie benötigen das in einer standardisierten Qualität. Eigenanbau ist deshalb keine Alternative."
Erst im Sommer vergangenen Jahres wurde in Würzburg ein Cannabispatient erneut - nach dem Urteil im Januar war er in Berufung gegangen - wegen des Eigenanbaus zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Seine Rezepte werden zwar von der Krankenkasse gezahlt, dennoch wurden bei ihm 2 Kilogramm Blüten gefunden. Als Grund nannte er das bestehende Risiko von Lieferengpässen oder Versorgungsausfällen wie 2020. Eine Situation, die von Apotheken bestätigt wurde und für ihn nicht tragbar sei. In nächster Instanz wird sich nun das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall auseinandersetzen müssen.
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