Schweiz stoppt Beschlagnahmungen geringer Mengen

Valentina Lentz
29 Aug 2023

Das Schweizerische Bundesgericht entschied Anfang August, dass geringe Mengen an Drogen in Zukunft nicht mehr beschlagnahmt werden sollen.


Die Entscheidung fiel am 5. August in Lausanne, wo bereits im Juni eine ähnliche Entscheidung bezüglich des Besitzes von bis zu 10 Gramm Cannabis getroffen worden war. Nun soll diese Entscheidung aber generell für alle unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Substanzen gelten. Somit also auch für Drogen wie Heroin und Kokain. Dabei titelte der schweizer Sender SRF bereits Ende 2021 "Kokain hat Heroin als problematischste Substanz abgelöst".

Als Gründe für den Bundesgerichtsentschied werden angegeben, dass das Beschlagnahmen geringer Mengen im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel einerseits ohnehin nur eine kleine Rolle einnimmt, es andererseits allerdings wohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Die Reaktionen und Meinungen zu dieser Entscheidung fallen natürlich sehr unterschiedlich aus.

Manche empfinden dies als einen weiteren Schritt in Richtung einer offeneren, humaneren Drogenpolitik, als ein Plus für Eigenverantwortung bei einem gleichzeitigen Minus in Sachen Stigmatisierung und Kriminalisierung. Andere fürchten hingegen - auch in Anbetracht oben genannter Kokainproblematik - eine Verharmlosung des Konsums harter Drogen. Sie kritisieren die "Aufweichung" der Gesetze und das Untergraben von Präventionsmaßnahmen.

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Quellen:

  • aerzteblatt.de
  • anwalt.de
  • bger.ch
  • hanfverbanf.de
  • srf.ch
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Valentina Lentz