Schweiz berät über Legalisierung von Cannabis

Mercedes.Frank
21 Jul 2025

Im Februar dieses Jahres stimmte die Schweizer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats mit 14 zu 9 Stimmen einem Plan zur Legalisierung von Cannabis für Erwachsene vorläufig zu. Das erfolgreiche Votum des Ausschusses ebnete den Weg, die Gesetze für den Freizeitkonsum von Cannabis zu modernisieren.


"Die öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz müssen in den Mittelpunkt einer erneuerten Cannabispolitik gestellt werden. Erwachsenen muss ein streng regulierter Zugang zu Cannabis gewährt werden. Um sicherzustellen, dass der Konsum nicht gefördert wird, dürfen Cannabisprodukte nicht mit Gewinn verkauft werden und müssen mit einer Abgabe belegt werden. Dies sieht der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vor", erklärte die Kommission damals in einer Pressemitteilung.

Die Regierung trieb den Vorschlag weiter voran und kündigte kürzlich an, dass sie eine öffentliche Konsultationsphase einleiten wird, um Personen und Organisationen die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Vorschlag zu äußern.

"Die Legalisierung von Cannabis in der Schweiz hat einen neuen Meilenstein erreicht. Am vergangenen Freitag hat die Gesundheitskommission des Nationalrates eine Gesetzesvorlage verabschiedet, die einen streng regulierten Zugang zu Cannabis für Erwachsene vorsieht. Damit ist der Grundstein für eine mögliche Legalisierung von Cannabis gelegt, wobei der Schwerpunkt auf der öffentlichen Gesundheit und der Jugendprävention liegt", berichtete Cannabis Industrie..

"Die Legalisierung von Cannabis spielt eine zentrale Rolle in diesem Gesetzesentwurf, der Ende August zur Konsultation vorgelegt wird. Organisationen der Zivilgesellschaft, Regierungsstellen und andere Interessengruppen werden bis November die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äußern", schrieb das Blatt weiter.

Nachfolgend die wichtigsten Punkte des Vorschlags:

  • Cannabis wird weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft.
  • Erwachsene Einwohner können bis zu drei Pflanzen in ihren Privatwohnungen anbauen.
  • Der eventuelle Verkauf unterliegt einem staatlichen Monopol. Der Verkauf darf nicht gewinnorientiert sein. Etwaige Gewinne werden für Prävention, Schadensbegrenzung und Suchthilfe verwendet.
  • Werbung ist verboten, auch für Cannabissamen und -stecklinge sowie für Zubehör im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis.
  • Auf Cannabisprodukte wird eine Abgabe erhoben, „um den Konsum einzuschränken und ihn auf weniger riskante Formen zu lenken“. Der Steuersatz richtet sich nach dem „THC-Gehalt und der Art des Konsums“ . Die Kantone können „eine Kontrollsteuer und Gebühren“ erheben.
  • Die Strafen für „Personen, die sich dem legalen Markt entziehen“, werden erhöht.
  • Es soll ein „Null-Toleranz“-Ansatz für das Fahren unter Einfluss von Cannabis gelten, wobei jeder, der nachweislich „Cannabis konsumiert hat“, als „fahruntüchtig“ gilt.

Der Legalisierungsvorschlag sieht vor, Erwachsenen den Besitz einer persönlichen Menge Cannabis zu gestatten. Eine bestimmte Menge ist jedoch noch nicht festgelegt worden. In der bereits zitierten Pressemitteilung des Ausschusses heißt es lediglich: „Es gelten Höchstmengen für den privaten und öffentlichen Besitz“.

In der Schweiz scheint die Cannabis-Legalisierung ein wenig schneller zu gehen als in Deutschland, denn Pilotprogramme gibt es ja schon. Ob diese hierzulande überhaupt gestartet werden können, ist bei der aktuellen Regierung mehr als fraglich.

Siehe auch

Schweizer Studie: Legales Cannabis reduziert „problematischen Konsum“

Schweizer Cannabis-Pilot-Programm zeigt positive Ergebnisse

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