Telemedizin im Visier der Politik - Update
Aktuelle Analyse zur MedCanG‑Novelle 2025: Was das geplante Versandverbot, die Pflicht zum persönlichen Arztkontakt und die Positionen von Apotheken, Telemedizinern und Patientengruppen für die Versorgung bedeuten.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Medizinal‑Cannabis‑Gesetzes (MedCanG) vorgelegt, der darauf abzielt, den stark gestiegenen Import und die zunehmende Online‑Verschreibung von Medizinalcannabis zu regulieren. Im Zentrum der Debatte stehen Vorschläge wie die Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt, ein Versandverbot für Cannabisblüten und die verbindliche Abgabe ausschließlich über Apotheken nach individueller Beratung. Die Regierung begründet die Maßnahmen mit Verbraucherschutz, Missbrauchsprävention und dem Ziel, kommerzielle Plattformen vom Markt zu drängen.
Kritische Stimmen
Kritiker aus dem Bereich der Telemedizin und digitale Gesundheitsdienste warnen, dass ein pauschales Verbot der Online‑Verschreibung die Chancen der digitalen Versorgung aushöhlen und Patienten in strukturschwachen Regionen benachteiligen würde. Vertreter dieser Branche betonen, dass telemedizinische Konsultationen in vielen Fällen medizinisch adäquat sind und für chronisch Kranke oft die einzige praktikable Option darstellen.
Patientenverbände sowie Selbsthilfegruppen äußern Sorge, dass besonders mobilitätseingeschränkte oder schwer kranke Menschen durch strengere Vorgaben schlechteren Zugang zu ihrer Therapie bekommen könnten; sie fordern praktikable Ausnahmeregeln, klare Übergangsfristen und eine verlässliche Versorgungssicherheit. Juristische Expertinnen und Experten mahnen, der Gesetzestext müsse so präzise formuliert werden, dass Begriffe wie „persönlicher Arztkontakt“ nicht zu Rechtsunsicherheit führen.
Reaktionen von Apothekerschaft und Verbänden
Die Apothekerschaft begrüßt grundsätzlich strengere Regeln für Verordnung und Abgabe, sieht aber zugleich erhebliche praktische Herausforderungen. Vertreter der Apotheken betonen, dass die verbindliche Beratung vor Abgabe medizinisch sinnvoll sei, warnen jedoch vor kurzfristigen Engpässen und zusätzlichem organisatorischem Aufwand, wenn Versandkanäle wegfallen.
Die Forderung nach Botendiensten als Ausgleich wird zwar unterstützt, doch es bleibt unklar, wie flächendeckend und kosteneffizient solche Dienste umgesetzt werden können. Kritische Stimmen innerhalb der Apothekenlandschaft weisen außerdem darauf hin, dass ein Verbot des Versandhandels nicht automatisch die Kommerzialisierung beendet, sondern lediglich die Geschäftsmodelle verlagern könnte — mit möglichen Folgen für Preise und Verfügbarkeit.
Parlamentarischer Prozess und politische Kontroversen
Im Parlament ist die Stimmung geteilt: Teile der Regierungsfraktionen sehen die Novelle als notwendigen Schritt gegen Kommerzialisierung und Missbrauch, andere Abgeordnete drängen auf Nachbesserungen, um Versorgungslücken zu vermeiden. Oppositionspolitiker und gesundheitspolitische Sprecher mahnen an, dass die Novelle nicht zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung führen dürfe. Anbieter digitaler Gesundheitsdienste schlagen kombinierte Modelle vor, in denen Telekonsultation mit verpflichtender, aber flexibler persönlicher Prüfung verknüpft wird, um Missbrauch zu verhindern, ohne die Versorgung zu gefährden.
Folgen, Risiken und Empfehlungen
Die geplanten Änderungen könnten kurzfristig die Erreichbarkeit von Therapien für bestimmte Patientengruppen verschlechtern, weil Online‑Verschreibungen und Versandangebote, die bislang eine Lücke füllen, wegfallen würden. Besonders in ländlichen Regionen oder bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität könnte die notwendige ärztliche Betreuung und die kontinuierliche Medikamentenversorgung schwieriger werden.
Durch ein Versandverbot drohen Marktverwerfungen: Preise könnten steigen, und es besteht die Gefahr, dass sich intransparente Vertriebswege oder ein Schwarzmarkt verstärken, wenn legale Kanäle nicht ausreichend verfügbar sind. Juristische Unschärfen im Gesetzestext könnten zudem zu Auslegungsstreitigkeiten führen, die die Umsetzung verzögern und Rechtssicherheit für Ärzte, Apotheken und Patienten untergraben. Um diese Risiken zu mindern, sollte der Gesetzgeber den Text präzise fassen und Ausnahmeregeln für schwer mobilitätsbeeinträchtigte Personen sowie für Fälle mit nachgewiesenem Versorgungsbedarf verankern.
Übergangsfristen und ein Monitoring‑Mechanismus wären sinnvoll, damit die Auswirkungen der Novelle zeitnah evaluiert und bei Bedarf nachgesteuert werden können. Praktisch notwendig sind zudem verbindliche Standards für Botendienste und Apothekenlieferungen, damit die Abgabe nach Beratung nicht automatisch zu Versorgungsengpässen führt. Eine begleitende Informationskampagne könnte helfen Patienten und Ärzte sowie Apotheken über neue Abläufe, Rechte und Pflichten zu informieren und so Unsicherheiten zu reduzieren.
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