Telemedizin im Visier der Politik - Update

Valentina Lentz
01 Feb 2026

+++ Update +++ Politik und Experten streiten über strengere Regeln für digitale Cannabis‑Behandlungen. Die Anhörung zeigt deutliche Konfliktlinien.


Kontroverse Anhörung im Bundestag zur Telemedizin

Am 14. Januar 2026 fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal‑Cannabisgesetzes“ statt. Die Sitzung zeigte sehr deutlich, wie stark die politischen Vorstellungen und die Einschätzungen der Fachwelt auseinandergehen – besonders beim Thema Telemedizin. Während die Bundesregierung und mehrere Fraktionen eine stärkere Regulierung fordern, warnten Sachverständige aus Medizin, Verbänden und der Cannabisbranche vor erheblichen Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Regierungsfraktionen drängen auf strengere Vorgaben

Die Regierungsseite begründete die geplanten Verschärfungen damit, dass der Markt für Medizinalcannabis „aus dem Gleichgewicht geraten“ sei. Aus ihrer Sicht habe die Telemedizin zu einer zu schnellen und zu breiten Verschreibungspraxis beigetragen. Deshalb solle der persönliche Arzt‑Patienten‑Kontakt wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Einige Abgeordnete sprachen sich dafür aus, telemedizinische Erstverschreibungen weitgehend einzuschränken oder sogar ganz zu untersagen. Auch der Versandhandel stand in der Kritik, da er aus Sicht der Politik die Kontrolle über den Markt zusätzlich erschwere.

Sachverständige warnen vor Versorgungslücken

Die Sachverständigen bewerteten diese Pläne jedoch deutlich differenzierter. Zwar unterstützten viele Fachverbände grundsätzlich das Ziel, das Gesetz zu überarbeiten und klarer zu strukturieren, doch sie warnten davor, Telemedizin pauschal zu beschneiden. Vertreter der Ärzteschaft und Patientenorganisationen betonten, dass digitale Behandlungswege für viele chronisch kranke Menschen unverzichtbar seien – insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder in Regionen mit geringer ärztlicher Versorgung. Eine Rückkehr zu strengeren Präsenzpflichten könne die Versorgungslage spürbar verschlechtern und Wartezeiten verlängern.

Patientenvertreter kritisieren drohende Hürden

Auch die Cannabisbranche äußerte deutliche Bedenken. Sie warnte vor „unverhältnismäßigen Neuregelungen“, die nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern auch Apotheken und behandelnde Ärztinnen und Ärzte vor neue Hürden stellen würden. Besonders kritisch wurde gesehen, dass mehrere Maßnahmen gleichzeitig greifen sollen: strengere Anforderungen an die ärztliche Untersuchung, mögliche Einschränkungen des Versandhandels und zusätzliche Dokumentationspflichten. In der Summe, so die Experten, könne dies zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgung führen.

Telemedizin zwischen Regulierung und Realität

Die AfD nutzte die Anhörung, um eine grundsätzliche Abkehr von Sonderregelungen für Medizinalcannabis zu fordern. Ihr Antrag zielte darauf ab, Cannabis wieder stärker wie andere Betäubungsmittel zu behandeln – eine Position, die von den übrigen Fraktionen und den Sachverständigen überwiegend abgelehnt wurde.

Wie es nach der Anhörung weitergeht

Insgesamt machte die Anhörung deutlich, dass die Politik zwar eine stärkere Steuerung des Marktes anstrebt, die Fachwelt jedoch vor einer Überregulierung warnt, die am Ende vor allem die Patientinnen und Patienten trifft. Die Diskussion zeigte, dass es erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt, wenn das Gesetz sowohl Kontrolle als auch Versorgungssicherheit gewährleisten soll. Ein endgültiger Beschluss steht noch aus, doch die Anhörung hat klar gezeigt, welche Punkte im weiteren parlamentarischen Verfahren besonders umstritten bleiben.

 

+++ Stand 26/12/25 +++

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Medizinal‑Cannabis‑Gesetzes (MedCanG) vorgelegt, der darauf abzielt, den stark gestiegenen Import und die zunehmende Online‑Verschreibung von Medizinalcannabis zu regulieren. Im Zentrum der Debatte stehen Vorschläge wie die Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt, ein Versandverbot für Cannabisblüten und die verbindliche Abgabe ausschließlich über Apotheken nach individueller Beratung. Die Regierung begründet die Maßnahmen mit Verbraucherschutz, Missbrauchsprävention und dem Ziel, kommerzielle Plattformen vom Markt zu drängen.

Kritische Stimmen

Kritiker aus dem Bereich der Telemedizin und digitale Gesundheitsdienste warnen, dass ein pauschales Verbot der Online‑Verschreibung die Chancen der digitalen Versorgung aushöhlen und Patienten in strukturschwachen Regionen benachteiligen würde. Vertreter dieser Branche betonen, dass telemedizinische Konsultationen in vielen Fällen medizinisch adäquat sind und für chronisch Kranke oft die einzige praktikable Option darstellen. 

Patientenverbände sowie Selbsthilfegruppen äußern Sorge, dass besonders mobilitätseingeschränkte oder schwer kranke Menschen durch strengere Vorgaben schlechteren Zugang zu ihrer Therapie bekommen könnten; sie fordern praktikable Ausnahmeregeln, klare Übergangsfristen und eine verlässliche Versorgungssicherheit. Juristische Expertinnen und Experten mahnen, der Gesetzestext müsse so präzise formuliert werden, dass Begriffe wie „persönlicher Arztkontakt“ nicht zu Rechtsunsicherheit führen.

Reaktionen von Apothekerschaft und Verbänden

Die Apothekerschaft begrüßt grundsätzlich strengere Regeln für Verordnung und Abgabe, sieht aber zugleich erhebliche praktische Herausforderungen. Vertreter der Apotheken betonen, dass die verbindliche Beratung vor Abgabe medizinisch sinnvoll sei, warnen jedoch vor kurzfristigen Engpässen und zusätzlichem organisatorischem Aufwand, wenn Versandkanäle wegfallen. 

"Die Bestellung über 'Cannabis-Plattformen' und deren Bewerbung lehnen wir hingegen entschieden ab, für alle Angebote wie Blüten, Extrakte oder Vapes. Arzneimittel sind keine Konsumgüter und gehören nicht auf kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen." - Dr. Armin Hoffmann / Präsident der Bundesapothekerkammer

Die Forderung nach Botendiensten als Ausgleich wird zwar unterstützt, doch es bleibt unklar, wie flächendeckend und kosteneffizient solche Dienste umgesetzt werden können. Kritische Stimmen innerhalb der Apothekenlandschaft weisen außerdem darauf hin, dass ein Verbot des Versandhandels nicht automatisch die Kommerzialisierung beendet, sondern lediglich die Geschäftsmodelle verlagern könnte — mit möglichen Folgen für Preise und Verfügbarkeit.

"Wenn Warken sich durchsetzt, wird es erneut zu Engpässen bei der Versorgung von Patienten kommen, die vor Ort keine verschreibungswilligen Ärzte finden." - Deutscher Hanfverband / DHV

Parlamentarischer Prozess und politische Kontroversen

Im Parlament ist die Stimmung geteilt: Teile der Regierungsfraktionen sehen die Novelle als notwendigen Schritt gegen Kommerzialisierung und Missbrauch, andere Abgeordnete drängen auf Nachbesserungen, um Versorgungslücken zu vermeiden. Oppositionspolitiker und gesundheitspolitische Sprecher mahnen an, dass die Novelle nicht zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung führen dürfe. Anbieter digitaler Gesundheitsdienste schlagen kombinierte Modelle vor, in denen Telekonsultation mit verpflichtender, aber flexibler persönlicher Prüfung verknüpft wird, um Missbrauch zu verhindern, ohne die Versorgung zu gefährden.

Folgen, Risiken und Empfehlungen

Die geplanten Änderungen könnten kurzfristig die Erreichbarkeit von Therapien für bestimmte Patientengruppen verschlechtern, weil Online‑Verschreibungen und Versandangebote, die bislang eine Lücke füllen, wegfallen würden. Besonders in ländlichen Regionen oder bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität könnte die notwendige ärztliche Betreuung und die kontinuierliche Medikamentenversorgung schwieriger werden

Durch ein Versandverbot drohen Marktverwerfungen: Preise könnten steigen, und es besteht die Gefahr, dass sich intransparente Vertriebswege oder ein Schwarzmarkt verstärken, wenn legale Kanäle nicht ausreichend verfügbar sind. Juristische Unschärfen im Gesetzestext könnten zudem zu Auslegungsstreitigkeiten führen, die die Umsetzung verzögern und Rechtssicherheit für Ärzte, Apotheken und Patienten untergraben. Um diese Risiken zu mindern, sollte der Gesetzgeber den Text präzise fassen und Ausnahmeregeln für schwer mobilitätsbeeinträchtigte Personen sowie für Fälle mit nachgewiesenem Versorgungsbedarf verankern. 

Übergangsfristen und ein Monitoring‑Mechanismus wären sinnvoll, damit die Auswirkungen der Novelle zeitnah evaluiert und bei Bedarf nachgesteuert werden können. Praktisch notwendig sind zudem verbindliche Standards für Botendienste und Apothekenlieferungen, damit die Abgabe nach Beratung nicht automatisch zu Versorgungsengpässen führt. Eine begleitende Informationskampagne könnte helfen Patienten und Ärzte sowie Apotheken über neue Abläufe, Rechte und Pflichten zu informieren und so Unsicherheiten zu reduzieren.

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Valentina Lentz