CanG-Lesung: So reagiert die ACM
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hat inzwischen sowohl zur ersten Lesung des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis, als auch zur Anhörung der Verbände, an der sie selbst teilnahm, Stellung bezogen.
Als Reaktion auf die Lesung freute sich die Arbeitsgemeinschaft natürlich, dass die CDU - immer noch gegen die Legalisierung von Cannabis - inzwischen zumindest zwei wichtigen Forderungen der ACM zustimmt. Sowohl der Genehmigungsvorbehalt bezüglich der Kostenerstattung, als auch die Therapiehoheit der Ärzte spielt für die Cannabispatienten bekanntlich eine wichtige Rolle.
Zur öffentlichen Anhörung der Verbände im Gesundheitsausschuss am 6. November war die Vorsitzende der ACM, Dr. Kirsten Müller-Vahl, eingeladen, eine schriftliche Stellungnahme erfolgte darüber hinaus bis zum 2. November. Dr. Franjo Grotenhermen wird hingegen Mitglied der Expertengruppe "Cannabis im Straßenverkehr" sein, die sich mit der Ermittlung eines angemessenen Grenzwertes für den Straßenverkehr beschäftigt.
Bei der Anhörung selbst gab es natürlich nur wenige medizinische Themen, da der Schwerpunkt auf dem Freizeitkonsum lag, dennoch wurde bemerkt, dass die CDU mit Unterstützung von Dr. Klaus Reinhardt, dem Vorsitzenden der Bundesärztekammer, für den medizinischen Bereich fortschrittlichere Forderungen stellte, als die Ampel.
Als "peinlich" deklariert die ACM hingegen die Aussagen des Vertreters der Bundes Deutschen Cannabis Patienten (BDCan), der gegen Eigenanbau und Selbstversorgung und somit gegen die Interessen der Patienten argumentierte. Seine Warnung vor Schimmelbildung und deren Risiken sei darüber hinaus eher beim Kauf in Apotheken angebracht.
Beharrt die ACM weiterhin auf ihrem Anliegen den Patienten den Konsum unabhängig von den Abstandsregeln und frei von Diskriminierung zu ermöglichen, gibt es aber auch Neuigkeiten vom G-BA, bei denen sich die Arbeitsgemeinschaft erneut beteiligen wird. Ein Beschluss zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens bezüglich der Änderung der Arzneimittelrichtlinie - in Sachen Genehmigungsvorbehalt von Cannabisarzneimitteln - wurde nun nämlich veröffentlicht.
Weitere Informationen dazu findet ihr bei www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de.
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Quellen:
- https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/2023/10/30/acm-mitteilungen-vom-28-oktober-2023/
- https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/2023/11/12/acm-mitteilungen-vom-11-november-2023/
(Aktualisiert)