Update zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Mercedes.Frank
28 Nov 2023

Gestern hat die Koalitionsregierung eine neue Fassung des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Es ist ein Stück weit toleranter als bisherige Entwürfe. Aber ob es so dann auch abgesegnet wird, steht auf einem anderen Blatt.


"Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis", sagte die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen. Ähnlich klangen andere. „Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Drogenpolitik geeinigt und erkennen damit ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an“, teilten die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP – Heike Baehrens, Janosch Dahmen und Andrew Ullmann – am Montag mit.

Große Worte, denen auch hoffentlich bald Taten folgen. Nächstes Jahr soll das Gesetz in Kraft treten. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis sollen für Volljährige ab dem 1. April 2024 erlaubt sein. Wobei die bestimmten Mengen noch mal leicht angehoben wurden. Ursprünglich war Strafbarkeit bei einer Menge von mehr als 25 Gramm geplant. Nun sollen im öffentlichen Raum Mengen zwischen 25 und 30 Gramm Cannabis und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.Erst darüber wird der Besitz strafbar. 

Ab dem 1. Juli 2024 sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Auch die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, ist deutlich kleiner geworden. Es ist vorgesehen, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten 200 Meter gelten. Die möglichen Bußgelder sollen aus Verhältnismäßigkeitsgründen von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. 

„In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt“, teilte Kappert-Gonther mit. Für Jugendliche unter 18 Jahren soll der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.

Nun ja, praktikable Regelungen. Man hat ein paar Zahlen verändert… ein paar Gram mehr hier, ein paar Meter weniger da. Es klingt alles ein wenig toleranter. Aber der bürokratische Aufwand, und die Durchsetzung der Einhaltung dieser Zahlen und Mengen, ist mit dem neuen Entwurf jedoch genauso groß wie vorher. Und eine abschließende Beratung im Bundestag steht ja auch noch bevor.

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Mercedes.Frank