Gesetzesentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis wurde vom Bundeskabinett beschlossen
Am heutigen Mittwoch den 16.8. hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Gesundheitsministerium bis zum Jahresende.
Wie schon bei allen Reden zum Thema hob Lauterbach den Kinder- und Jugendschutz hervor, der "ausgedehnt" werden soll. Zudem soll die teilweise Legalisierung von einer Kampagne begleitet werden, die das Thema enttabuisiere und die jedem das Wissen um die Gefahren des Konsums vermittle. Die Legalisierung sollte in Deutschland aber nicht so weit gehen wie in „Holland oder einigen amerikanischen Bundesstaaten", so Lauterbach. Denn das würde zu einer Ausdehnung des Konsums führen. Das neue Gesetz hingegen wolle den Konsum eingrenzen und sicherer machen.
Aber was genau bedeutet das? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen. In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden.
Geplant ist darüber hinaus eine Präventionskampagne zum Jugendschutz. Für Kinder und Jugendlichen bleibt der Konsum verboten. Um Anbauorte solle es eine Schutzzone von 200 Meter Abstand etwa zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen oder Sportstätten geben. Und es wurde einmal mehr betont, dass das neue Gesetz den Schwarzmarkt austrocknen könne, und das auch soll. Denn man sorge ja dafür, dass Cannabis aus der Illegalität kommt.
Die Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, sagte in einem Interview: "Mit einer kontrollierten Abgabe an Erwachsene können wir hier für einen besseren Gesundheits- und Verbraucherschutz, aber eben auch für einen besseren Kinder- und Jugendschutz sorgen." Und sie wies darauf hin, dass sich immer mehr Verunreinigungen im Cannabis des Schwarzmarktes befinden. All das würde die Gesundheit zusätzlich belasten. Durch eine Legalisierung seien Konsumenten "nicht mehr gezwungen, sich auf dem Schwarzmarkt zu versorgen".
Kritische Stimmen gab es dagegen vom Deutschen Richterbund, der gewarnt hatte, eine Legalisierung der Droge werde zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz führen. Diese Befürchtungen wies Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch zurück, denn wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren könnten, würden weniger Fälle vor Gericht landen. Offen bleibt jedoch weiterhin, wie es beim Thema Cannabis und Autofahren gehandhabt werden soll. Für eine Festlegung von Grenzwerten beim Fahren wolle man zunächst wissenschaftliche Studien auswerten, hieß es.
Nun gut, wann das Gesetz, das Lauterbach „ein Gesetz mit Augenmaß“ nennt, in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. Aber im Gesundheitsministerium geht man davon aus, das es noch 2023 sein wird.