Unterschriftenaktion in der Schweiz für die Legalisierung von Cannabis

Mercedes.Frank
12 May 2024

In Europa gibt es derzeit nur drei Länder, die eine nationale Maßnahme zur Legalisierung von Cannabis für Erwachsene verabschiedet haben. Wenn die Cannabisbefürworter in der Schweiz mit ihren Bemühungen Erfolg haben, könnte ihr Land das vierte werden.


Derzeit haben Malta, Luxemburg und Deutschland Legalisierungsmaßnahmen beschlossen. Malta tat dies im Jahr 2021, Luxemburg im Jahr 2023, und Deutschlands Legalisierungsmaßnahme trat offiziell am 1. April 2024 in Kraft.

Das deutsche Legalisierungsmodell das bisher liberalste. Alle drei Länder erlauben den Anbau, den Besitz und den Konsum von Cannabis. In Luxemburg ist jedoch der Handel mit Cannabis für Erwachsene in keiner Form erlaubt, und in Malta ist der Handel auf nichtkommerzielle Cannabisclubs beschränkt. Zusätzlich zu den Clubs will Deutschland auch regionale Pilotversuche für den Cannabishandel für Erwachsene zulassen.

In der Schweiz laufen derzeit Pilotprogramme mit Cannabis. Jetzt gibt es auch eine von Bürgern gestartete Initiative, eine Unterschriftenaktion in der Schweiz für die Legalisierung von Cannabis. Dazu Swiss Info:

Die Volksinitiative "Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichstellung" will einen neuen Cannabis-Artikel in der Verfassung verankern. Laut dem im Schweizerischen Bundesblatt veröffentlichten Initiativtext sollen die Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren Cannabis für den Eigenbedarf anbauen und besitzen dürfen.

Kommerzielle Cannabisanbauer und Verkaufsstellen würden eine Lizenz benötigen und strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften unterliegen. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Cannabisprodukten würden in die Drogenerziehung, Suchtprävention und -aufklärung fließen.

Um eine Abstimmung auszulösen, müssen bis zum 30. Oktober 2025 100.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Es ist erwähnenswert, dass es in Italien in den letzten Jahren einen ähnlichen Versuch gab, bei dem die Befürworter die erforderlichen Unterschriften sammelten. Das oberste italienische Gericht entschied jedoch, dass die Maßnahme verfassungswidrig war, bevor die Wähler darüber entscheiden konnten.

Sollte es gelingen, in der Schweiz genügend Unterschriften zu sammeln, wird die Maßnahme nicht nur von den Schweizer Gerichten, sondern vermutlich auch von der Europäischen Union geprüft werden. Die Europäische Union hat in ihren Gesprächen mit Deutschland darauf hingewiesen, dass ein landesweiter Verkauf von Cannabis für Erwachsene nach den derzeitigen EU-Vereinbarungen nicht zulässig ist.

Allerdings ist die Schweiz kein EU-Mitglied. Von daher sind EU-Richtlinien für die Schweiz nicht bindend.

Siehe auch

Erste Ergebnisse der Schweizer Cannabis-Test-Programme

Schweiz stoppt Beschlagnahmung geringer Mengen

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