Die Linke fordert weitere Reformen der deutschen Cannabispolitik
Fast zwei Jahre nachdem der deutsche Gesetzgeber das CanG-Gesetz verabschiedet hat, das bestimmte Aktivitäten im Zusammenhang mit Cannabis für Erwachsene legalisiert, fordert die Bundestagsfraktion Die Linke eine weitere Umsetzung und Verbesserung des Gesetzes.
Die Bundestagsfraktion Die Linke hat einen Antrag im Bundestag eingereicht, in dem sie eine gründliche Reform der aktuellen Gesetzgebung und die vollständige, kontrollierte und konsequente Legalisierung von Cannabis in Deutschland fordert.
Im Jahr 2024 machte die Produktion von Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) nicht einmal 0,1 % der Gesamtnachfrage aus. Administrative und regulatorische Hindernisse verzögern oder verhindern sogar deren normales Funktionieren. Ohne gesetzliche Anpassungen werden diese Strukturen daher nicht wesentlich zur Reduzierung des Schwarzmarktes beitragen.
Im Mittelpunkt des Antrags der Bundestagsfraktion der Linke steht die Forderung, die legalen Möglichkeiten für Cannabiskonsumenten zum Erwerb von Cannabis zu erweitern. Dies kann nach Ansicht der Bundestagsfraktion unter anderem durch den Abbau von Bürokratie für Anbauvereinigungen erreicht werden.
Seit dem 1. Juli 2024 können Erwachsene in Deutschland die Gründung von Anbauvereinigungen beantragen, die auf Mitgliedschaft basieren und die Produktion und den Vertrieb von Cannabis an Vereinsmitglieder ermöglichen. Derzeit sind 368 Anbauanträge genehmigt, Hunderte weitere stehen noch zur Prüfung an. Es sind weitaus mehr erforderlich, um den Schwarzmarkt angemessen eindämmen zu können.
Eine weitere Forderung der Fraktion ist, dass die Behörden in Deutschland regionale Pilotversuche zum Handel mit Cannabis für Erwachsene genehmigen. Dutzende von Anträgen für Pilotversuche wurden bereits eingereicht, doch keiner davon wurde bisher genehmigt. Forschungsbasierte Pilotversuche sind ein wichtiger Bestandteil des CanG-Gesetzes.
In mehreren Regionen der Niederlande und der Schweiz laufen bereits Pilotprojekte zum Handel mit Cannabis für Erwachsene, ohne dass dabei größere Probleme gemeldet wurden.
Die Erhöhung der Grenze für den persönlichen Besitz von Cannabis für Erwachsene ist ebenfalls Teil des Antrags der Bundestagsfraktion Die Linke. Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu drei Pflanzen in ihren privaten Wohnräumen anbauen und bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause besitzen.
„Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Schritte zur Rücknahme der teilweisen Legalisierung von Cannabis zu Unterhaltungszwecken zu unternehmen. Wissenschaftliche Pilotprojekte zur kontrollierten legalen Abgabe von Cannabis sollten ermöglicht werden. Anbauvereinigungen sollten bundesweit möglichst einheitlich und unbürokratisch zugelassen werden“, so die Fraktion.
„Die Fraktion will die Vorschriften zur Einhaltung von Abständen beim Cannabiskonsum abschaffen und die Gleichbehandlung mit Nichtrauchervorschriften sicherstellen. Außerdem soll die Grenze für den privaten Besitz von Cannabis zu Hause auf ein realistisches Maß von drei Pflanzen pro Person für den Eigenanbau angehoben werden. Der bundesweite Zugang zu medizinischem Cannabis soll gewährleistet werden. Schließlich soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb Europas für die vollständige Legalisierung von Cannabis einsetzen“, erklärten sie weiter.
Diese Forderungen sind durchaus sinnvoll. Und mit diesen steht Die Linke nicht alleine da.
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