Cannabis und Militärdienst: Geht das?

Innerhalb und außerhalb militärischer Liegenschaften behalten die bisherigen Verbote von Cannabis für die Streitkräfte bis auf Weiteres Gültigkeit.
Das ist das Ergebnis einer Überprüfung, die Generalleutnant Kai Rohrschneider am 1. August 2024 unterzeichnete. Das bedeutet, dass Cannabis für alle Soldaten weiterhin verboten ist, auch außer Dienst und im privaten Umfeld. Trotz des ab 1. April 2024 geltenden CanG/Cannabis-Gesetzes.
Die Begründung orientiert sich an der geltenden Regelung in der Zentralen Dienstvorschrift A-2160/6, die im Abschnitt 1.29 (Missbrauch von Betäubungsmitteln) darauf verweist, dass es auch nach dem Abklingen eines aktuellen Cannabis-Rausches zu Flashbacks kommen könne, die die Handlungsfähigkeit beeinträchtigten. Damit entstünden unabwägbare Gefahren für Leib und Leben von Bundeswehrangehörigen sowie für die öffentliche Sicherheit, die militärische Ordnung, die Schlagkraft der Truppe und ihre Einsatzbereitschaft. Anders als Alkoholgenuss sei deshalb Cannabiskonsum auch außerhalb der Dienstzeit nicht zulässig.
Soso, es könne zu Flashbacks kommen. Das ist natürlich ein Klischee aus dem letzten Jahrtausend. Wenn es danach geht, dürfte nichts mehr für niemanden erlaubt sein. Denn irgendeinen Flashback oder Anfall kann jeder zu jederzeit mal bekommen. Das ist zwar äußerst unwahrscheinlich, aber eben nicht ausgeschlossen.
Für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr gilt das Verbot allerdings nicht. Für sie ist der außerdienstliche Konsum von Cannabis ist grundsätzlich legal. Und das ist auch ok so. Für alle „Soldaten“ gilt das jedoch nicht.
Nun ja, wer Soldat wird, sollte sich eben auch vorher Gedanken darüber machen. Und sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Ob das sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Soldat sein bedeutet eben auch immer: Dienst an der Waffe. Und da hat man doch ganz gerne Menschen die definitiv nüchtern sind. Klischees hin oder her. Es ist das Gleiche wie Cannabis und Strassenverkehr.
Im Prinzip sollten alle Teilnehmer des Strassenverkehrs nüchtern sein. Aber… Genau, was ist der Grenzwert? Und… Die ganzen Vorschriften wirken extrem kleinkariert. Was sie auch sind. Das Problem bei Cannabis ist ganz einfach, dass es keinen aussagekräftigen Grenzwert gibt. Und die Wirkungen und/oder Nachwirkungen bei jeder Person unterschiedlich sein können. Daher sind die wenigen Ausnahmefälle, im Strassenverkehr oder beim Militär, schon wenige zu viel.
Was Soldaten nach Dienstschluss machen, sollte dem Staat eigentlich egal sein. Aber während der Dienstzeit, die auch immer ein Dienst an der Waffe ist, muss man Nüchternheit voraussetzen. Und Soldaten in Kriegsgebieten sind eigentlich immer im Dienst.
Siehe auch