Cannabis-Gesetz passiert den Bundestag

Mercedes.Frank
23 Feb 2024

Heute wurde über das Cannabisgesetz im Bundestag abgestimmt. Und es wurde mit einer deutlichen Mehrheit von 407 zu 226 verabschiedet. Somit sollte das Gesetz zum 1. April in Kraft treten können, wenn auch die Hürde des Bundesrats genommen wird.


Es gab natürlich im Bundestag Diskussionen darüber. Und wie man erwarten konnte, kamen die Stimmen gegen das CanG von Seiten der Union (CDU/CSU) und AfD. Die Argumente der Gesetzes-Gegner waren die üblichen, nahezu absurden. Es ging um den Schutz der Jugend, es ging um die Gefahr für die Gesundheit. Und all die Dinge, die wir schon seit Jahrzehnten zu Hören bekommen.

Aber sooo viel wird sich ab dem 1. April gar nicht ändern. Denn wir können dann nicht in irgendwelche Läden gehen und uns Weed besorgen. Ab dem ersten April können Erwachsene in Deutschland bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Das ist schon mal ok. Denn in Zukunft müssen Leute, die ein paar Pflanzen im Garten stehen haben, keine Angst mehr davor haben, von den Nachbarn denunziert zu werden. Am meisten freuen können sich daher die Unternehmen, die sich auf Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Anbau spezialisiert haben, wie z. B. Saatgut, Wachstumslampen, Pflanzennährstoffe, Erntegeräte, Geruchskontrolle und Trocknungsgeräte. Für sie brechen sicher gute Zeiten an.

Der wichtigste Schritt ist jedoch ganz sicher die Entkriminalisierung von Cannabisdelikten. Ab dem ersten April dürfen Erwachsene 25 g Gras mit sich führen. Wenn es mehr ist, wird das in Zukunft nur noch als Ordnungswidrigkeit, aber nicht mehr als Straftat behandelt. Und da Cannabis von der Liste der Betäubungsmittel gestrichen wird, die derzeit unter das Btm-Gesetz fallen, wird der Justiz eine Menge Arbeit erspart.

Und es wird den sicheren Zugang für Patienten mit medizinischem Cannabis verbessern, indem verschiedene Hürden in der Lieferkette für medizinisches Cannabis beseitigt und die Prozesse für Apotheken rationalisiert werden. Die Cannabisforschung wird einfacher, und akademische Einrichtungen können nun nationale und/oder von der EU bereitgestellte Mittel für spezifische Forschungsprojekte erhalten. Ab dem ersten Juli sollen Cannabisclubs starten können. In diesen Cannabisclubs sollen Erwachsene ihr Cannabis beziehen können.

Alle diese Punkte sind Teil der "ersten Phase" des deutschen Legalisierungsplans, die "erste Säule". Die zweite Phase/Säule umfasst die Einführung regionaler Pilotprogramme für den Handel mit Cannabis für Erwachsene, ähnlich wie in der Schweiz, jedoch in einem wesentlich größeren Maßstab. Der landesweite Verkauf von Cannabis für Erwachsene, ähnlich wie in Kanada, wird aufgrund der Beschränkungen der Europäischen Union noch warten müssen.

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Mercedes.Frank