Legalisierung in Deutschland Teil IV

Markus Berger
01 Jul 2022

In Deutschland soll Cannabis noch 2022 legalisiert werden. Das hat die Ampelkoalition angekündigt, auch wenn die derzeitige Weltlage, inklusive der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine, entsprechende Vorbereitungen verlangsamen mag. Der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) hat gegenüber dem juristischen Onlinemagazin „Legal Tribune Online“ erneut versprochen, dass die Legalisierung in Deutschland definitiv auf dem Plan steht. Dazu passend hat der Deutsche Hanfverband (DHV) Anfang April der Öffentlichkeit ein achtseitiges Papier präsentiert, in dem aufgezeigt wird, wie die wichtigsten Eckpunkte der Cannabis-Regulierung aussehen.


Um die politische Debatte voranzutreiben und Hilfestellung bei der Legalisierung für Erwachsene zu geben, hat der DHV eine Übersicht zusammengestellt, die auf der mehr als 20 Jahre währenden Arbeit des Verbands basiert. So werden als wichtigste zu klärende Punkte der Verkauf in Fachgeschäften, der Verbraucher- und Jugendschutz, die Werbung sowie Produktion, Import und Besteuerung, die Marktbedingungen, der Eigenanbau – zum Beispiel in Cannabis Social Clubs – und Fragen zum Führerscheinrecht aufgeführt und mit entsprechenden praxisnahen Vorschlägen untermauert. Außerdem wird dargelegt, wie Personen, die wegen „Cannabisdelikten“ mit Strafverfolgung belegt worden sind, rehabilitiert werden können (Stichwort Amnestie). Eine notwendige Evaluierung der neuen Gesetzeslage sollte überdies laut DHV nach einigen Jahren durch eine Datenerhebung stattfinden, noch „bevor die Fachgeschäfte eröffnen. Nur so ist der Einfluss der Legalisierung messbar. Dabei dürfen nicht nur gesundheitsbezogene Themen und Konsumprävalenzen berücksichtigt werden, sondern auch z.B. traumatische Erfahrungen durch Hausdurchsuchungen, sozialer Rückzug, Jobprobleme, Verkehrsunfälle mit Todesfolge, Gewalttaten und die Sicht der Betroffenen auf Staat, Politik, Parteien und Polizei“, wie im Papier betont wird. Ganz besonderes Augenmerk muss dabei dem Kinder- und Jugendschutz gelten. „Wir sagen im Koalitionsvertrag ausdrücklich, dass wir eine kontrollierte und regulierte Abgabe an Erwachsene ermöglichen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich, dass es weiterhin illegal und strafrechtlich sanktioniert sein muss, Cannabis an Minderjährige abzugeben. Eine besonders große Bedeutung wird dabei aber auch dem begleitenden Ausbau der Jugend-Prävention zukommen“, erläuterte Burkhard Blienert Ende März im Interview mit der Onlinezeitschrift „Legal Tribune Online“.

In Sachen Verbraucherschutz schlägt der Hanfverband vor, nicht nur Pflanzenteile bzw. Cannabisblüten zu legalisieren, „sondern auch Konzentrate, von traditionellem Haschisch bis hin zu starken Extrakten. Haschisch und Hanfblüten sollen reine Naturprodukte aus 100 % Hanf sein. Eine THC-Obergrenze ist dabei nicht erforderlich. Wichtiger ist, dass Konsumenten über die Inhaltsstoffe und deren Anteile informiert sind“. Die entsprechenden Marktbedingungen sollen politisch so gestaltet werden, dass auch kleinere Betriebe „bei Produktion und Einzelhandel eine Chance haben, damit nicht nur große Konzerne produzieren können und nur Einzelhandelsketten die Marktmacht inne haben“. Wichtig sei außerdem, dass Cannabisprodukte ausschließlich in lizenzierten Fachgeschäften abgegeben werden und nicht etwa Gras, Hasch und Co. an Tankstellen, im Supermarkt und an Kiosken zum Verkauf stehen. Damit werde eine Beratung durch geschultes Fachpersonal ermöglicht, das auch im Fall von Konsumstörungen und gesundheitlichen Problemen Hilfestellung bieten kann.

Die Weichen für eine Veränderung der Cannabispolitik sind also gestellt. Die Regierung ist bereit für die Legalisierung und die Gesellschaft ist es auch. Jetzt muss die Wende nur noch aktiv herbeigeführt werden.

Quellen: www.hanfverband.de; www.lto.dewww.stern.de

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Markus Berger