Viele Patienten von Änderungen der GKV-Erstattung bei Cannabis betroffen
Am 30. Juli 2026 trat in Deutschland ein Verbot der Kostenerstattung für Cannabisblüten im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Einzelheiten zu den Auswirkungen, die das Verbot auf Patienten haben wird, einschließlich der Anzahl der betroffenen Patienten, wurden kürzlich in einem LinkedIn-Beitrag des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (BPC) dargelegt.
Rund 65.000 Patienten wird die Erstattung für Blüten aus der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen, was laut BPC eine „doppelte Belastung“ darstellt.
„Medizinische Cannabisblüten sind vollständig von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen“, schrieb der BPC in seinem Beitrag. „Für die verbleibenden erstattungsfähigen Cannabis-Arzneimittel gilt künftig eine Prioritätsregelung, die vor jeder Verschreibung eine mindestens sechsmonatige Therapieprobe mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel vorschreibt.“
„Aus Sicht des BPC verschlimmert der Gesetzgeber damit die Situation für schwerkranke Patienten in doppelter Hinsicht: Einer besonders schutzbedürftigen Gruppe wird eine bewährte Therapieoption vorenthalten, während alle anderen gezwungen sind, einen sechsmonatigen Umweg in Kauf zu nehmen“, so der BPC weiter.
Die Organisation hob einige wesentliche Punkte hervor, die weiterhin unklar sind:
Bestandsschutz: Was gilt für Menschen, deren Zustand bereits stabil ist? Ob und wie eine laufende, wirksame Therapie fortgesetzt werden kann, geht aus der Regelung nicht hervor.
Off-Label-Anwendung: Da zugelassene Fertigarzneimittel nur für wenige Indikationen zugelassen sind, geht die BPC davon aus, dass die vorgeschriebene Therapieprüfung bei der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen zu einer Anwendung außerhalb der Zulassung führen könnte. Wie Off-Label- und Folgeverschreibungen künftig gehandhabt werden, bleibt abzuwarten.
Kontraindikationen und Wechselwirkungen: Was geschieht, wenn ein Therapieversuch aufgrund von Kontraindikationen, Unverträglichkeiten oder relevanten Wechselwirkungen abgebrochen wird? Eine ausdrücklich geregelte medizinische Ausnahme ist im Gesetz nicht eindeutig festgelegt.
„Vor allem bleibt unklar, wie Krankenkassen, Ärzte, Apotheken, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und letztlich die Gerichte die Regelungen auslegen werden. Hinzu kommt die Frage der Kosten. Bei einem Gesetz, das die Beitragssätze stabilisieren soll, ist fraglich, ob die erwarteten Einsparungen tatsächlich eintreten oder ob Kosten und Risiken lediglich verlagert werden“, schrieb der BPC.
„Der BPC fordert daher dringend Verbesserungen: die Rücknahme des pauschalen Ausschlusses der Erstattung von Cannabisblüten, Vorrang für Fertigarzneimittel nur dort, wo tatsächlich ein zugelassenes und lieferbares Präparat verfügbar ist, ärztliche Abweichungen in begründeten Fällen und Bestandsschutz für Patienten mit stabiler Behandlung“, schloss die Organisation.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) kündigte an, dass sie eine Verfassungsbeschwerde einlegen werde.
„Der ACM-Vorstand hat beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge einzureichen. Und unsere Chancen stehen gut“, erklärte die Organisation in einer Pressemitteilung.
Der ACM fordert deutsche medizinische Cannabis-Patienten dazu auf, sich zu engagieren, und empfiehlt dazu zwei verschiedene Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht darin, sich der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anzuschließen. Rechtsanwalt Professor Dr. Oliver Tolmein reicht die Verfassungsbeschwerde im Namen der Patienten ein. Die zweite Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit Abgeordneten des Bundestages.
„Alle Patienten, die von einer solchen Therapie profitieren und durch das Gesetz benachteiligt werden, sind herzlich eingeladen, sich an ihren lokalen Abgeordneten zu wenden und ihn über die Nachteile des Gesetzes zu informieren. Insbesondere können sie die Abgeordneten der Regierungskoalition (SPD, CDU und CSU) bitten, sich für das Wohl der Patienten und in ihrem konkreten Fall für eine optimale Therapie mit Cannabis-basierten Medikamenten einzusetzen“, schrieb die ADM. „Machen Sie den Abgeordneten deutlich, dass die Therapie mit Cannabis-basierten Medikamenten immer eine individuell abgestimmte Behandlung ist. Dies gilt auch für die Wahl des Präparats, da diese unterschiedliche Wirkungen haben.“
„Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dieses Gesetz zu kippen. Es ist nicht das erste Mal, dass eine rechtliche Initiative der ACM erfolgreich war, auch wenn es manchmal Jahre gedauert hat. Mit Ihrer Unterstützung können wir das wieder schaffen“, schloss die Organisation in ihrer Pressemitteilung. „Wir werden in Kürze ein Spendenkonto einrichten, um sicherzustellen, dass wir über ausreichende Mittel verfügen. Der DHV (Deutscher Hanfverband) hat bereits seine grundsätzliche Unterstützung zugesagt.“
Zusätzlich zur geplanten Verfassungsbeschwerde der ACM hat der Bundesverband der Cannabispatienten (BDCan) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gebeten, die verabschiedete Maßnahme vor ihrem Inkrafttreten aus verfassungsrechtlicher Sicht zu prüfen.
Siehe auch
Cannabis-Blüten werden nicht mehr von den Krankenkassen erstattet