Urteil zu Cannabisbesitz im Gefängnis

Valentina Lentz
08 Jun 2025

Das Berliner Kammergericht hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die neue Maßstäbe für den Umgang mit Cannabis in Haftanstalten setzen könnte. Ein Strafgefangener, der in seiner Zelle knapp 50 Gramm Cannabis aufbewahrte, darf für diesen Besitz nicht bestraft werden – denn laut Gericht handelte es sich um eine legale Menge.


Gewöhnlicher Aufenthalt – auch im Gefängnis gültig?

Das Urteil stützt sich auf das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am „gewöhnlichen Aufenthalt“ erlaubt. Das Kammergericht definierte den gewöhnlichen Aufenthalt eines Gefangenen als seine Zelle – sofern er mindestens sechs Monate dort verbracht hat. Damit kann er Cannabis dort in der legalen Menge besitzen.

THC-Grenze und rechtliche Uneinigkeit

Die Entscheidung wirft auch Fragen zur festgelegten Grenze von 7,5 Gramm THC auf. Obwohl die im Gefängnis aufbewahrte Menge darüber lag (13,64 Gramm THC), wurde dies nicht weiter berücksichtigt, da die Gesamtmenge des Cannabis unter 50 Gramm blieb. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass das Gesetz restriktiver ausgelegt werden müsse und sich nur auf den Konsum in privaten Wohnungen beziehen solle. Das Kammergericht wies diese Argumentation jedoch zurück.

Legal, aber nicht bedenkenlos

Trotz der Erlaubnis des Besitzes bleibt der Konsum von Cannabis im Gefängnis durch interne Vorschriften untersagt. Diese Regelung ähnelt Bestimmungen in Schulen oder anderen Einrichtungen, in denen zwar Besitz, aber nicht Konsum gestattet sein kann.

Folgen für die Zukunft?

Das Urteil könnte in Zukunft weitere rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Insbesondere die Frage des Eigenanbaus im Gefängnis bleibt ungeklärt. Das Kammergericht äußerte sich dazu nicht direkt, sodass mögliche Prozesse von Strafgefangenen folgen könnten, die den Anbau in ihrer Zelle legalisieren möchten.

Ob andere Bundesländer ähnliche Urteile fällen oder ob die Regelungen bundesweit angepasst werden, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass diese Entscheidung eine neue Perspektive auf den Umgang mit Cannabis in Justizvollzugsanstalten eröffnet.

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Valentina Lentz