Kann man medizinisches Cannabis mit in den Urlaub nehmen?
Wer als chronisch Kranke(r) Medikamente im Urlaub benötigt, wird sich rechtzeitig darum kümmern. Sind diese Medikamente auch noch illegal, muss man eine Menge Dinge beachten.
Natürlich ist es möglich, die verschreibungspflichtigen Medikamente mit in den Urlaub zu nehmen. Es müssen aber ein paar Dinge beachtet werden. Und mit sich führen darf diese Medikamente auch nur die betroffene Person. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch vom Patienten beauftragte Personen ist nicht möglich, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen. Es kommt natürlich auch darauf an, wohin man reisen will. Für einen Urlaub in Spanien ist weniger Aufwand erforderlich als beispielsweise für einen nach China.
Reisen für Bürger des Schengener Abkommens in Länder des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) ist die ganze Sache meist einfacher als für Reisen außerhalb.
Hier kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln so erfolgen: Es muss eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt werden. Diese Bescheinigung muss vor der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Klingt nervig? Ist es zweifellos…
Für Reisen in Länder, die nicht zum Schengener Abkommen gehören, sind Patienten dazu angehalten, sich vor ihrer Reise über die jeweiligen nationalen Bestimmungen ihres Reiseziellandes zu informieren. Es gibt nämlich einiges zu beachten, da für manche Länder Importgenehmigungen notwendig sind, es Mengeneinschränkungen oder sogar das Verbot der Mitnahme gibt. Zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts empfiehlt das BfArM die Kontaktaufnahme zum Auswärtigen Amt oder zur Bundesopiumstelle.
Es ist jedenfalls unerlässlich, sich im Vorfeld der Reise schlau zu machen und die jeweiligen nationalen Gesetze und Bestimmungen zu kennen. Und rechtzeitig planen muss man das auch. Denn die Bearbeitungszeiten für die Beglaubigungen werden im Normalfall mehr als ein bis zwei Tage dauern.
Ihr merkt: Klingt nach erheblichem Aufwand. Das ist es leider auch. Aber vielen Ländern ist Cannabis nach wie vor illegal, medizinisches oder nicht. Und genau deshalb ist dieser (bürokratische) Aufwand notwendig.