Schweizer CBD-Gras ist kein Tabakersatz

25 Feb 2020

Tabakersatz oder nicht? - Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden: CBD-Gras bzw. Hanfprodukte mit bis zu einem Prozent THC sind steuerlich nicht als Tabakersatz zu deklarieren. Das hat immense Auswirkungen - vor allem auf die Preispolitik der Cannabisprodukte.

Am 29. Januar 2020 wurde das Urteil vom Schweizer Bundesgericht gefällt. Es besagt, dass Cannabisprodukte, die in Form von Marijuana verkauft werden - das sogenannte Schweizer CBD-Gras - nicht unter die Tabaksteuer fallen und entsprechend nicht wie Tabakerzeugnisse besteuert werden darf.

In der Schweiz müssen auf Tabakprodukte 25 Prozent Steuern abgeführt werden. Dieser Steuersatz galt bislang auch für alle rauchbaren Cannabiswaren, da diese kurzerhand als Tabakersatz deklariert waren. Das Bundesgericht hat jedoch entschieden, dass dies nicht rechtens ist.

Die Schweizer IG Hanf erklärte in einer Pressemitteilung zu dem Urteil: "Das Bundesgericht korrigiert die von der Oberzolldirektion verfügte fiskalische Belastung über eine Steuerabgabe von 25%. Diese hatte im März 2017 mittels Merkblatt bekanntgegeben, dass auf solchen Hanfblüten Tabaksteuern zu entrichten seien, zumal es sich ihrer Ansicht nach um ein «Tabakersatzprodukt» im steuerlichen Sinne handle" (https://ighanf.ch)

Gegen die Regelung, Cannabis einfach als Tabakersatz zu behandeln, hatten sich Produzenten entsprechender Waren gewehrt und diverse gerichtliche Instanzen bemüht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor dem Urteil des Bundesgerichts noch entschieden, dass die 25 Prozent Tabakersatz-Steuer auf Cannabis korrekt erhoben würden - dieser Entscheid hat nun keine Gültigkeit mehr.

Cannabis mit maximal einem Prozent THC ist nach aktueller juristischer Ansicht demnach ein "neues Steuersubstrat".

"Um ein solches zu besteuern, müssen gemäss geltender Bundesverfassung zuerst die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene geschaffen werden" (ebd.).

Somit besitzt der Steuersatz von 25 Prozent auf Cannabisprodukte mit niedrigem THC-Gehalt von jetzt an keine Gültigkeit mehr. Stattdessen muss für die Deklaration von Hanferzeugnissen zum Rauchen eine eigene steuerliche Regelung geschaffen werden. Die CBD-Cannabis-Sorten aus der Schweiz - die übrigens in Deutschland und Österreich nicht legal sind - werden damit ab sofort deutlich günstiger sein.

Hier geht es zur Website der IG Hanf: http://www.ighanf.ch