Cannabis-News Deutschland, Schweiz und Österreich

24 Aug 2020

Nachrichten


Hessen: Postgeheimnis soll wegen Drogen unterlaufen werden

Wegen Versendungen von Drogen per Zustellservice, will das Bundesland Hessen nun ans Postgeheimnis. Das haben die CDU und die Grünen aus Hessen im März still und geradezu heimlich beim Bundesrat beantragt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sieht vor, dass Bedienstete der Post bereits verdächtige Postsendungen der Polizei melden sollen. Bislang war das Postgeheimnis derart gestaltet, dass lediglich Pakete und Briefe von den Versanddienstleistern geöffnet werden dürfen, die beschädigt wurden und deren Absender nicht mehr lesbar ist. Selbst Päckchen, die verdächtig riechen, dürfen bisher ebenfalls nicht geöffnet werden. Damit soll jetzt Schluss sein. Durch die zunehmenden Bestellungen von Cannabis und anderen psychoaktiven Stoffen sowie auch von Waffen über das Darknet, sehen die Parteien jetzt Handlungsbedarf, der höchst zweischneidig und sensibel ist. Mitte Mai hatte der Bundesrat den Entwurf angenommen und an den Bundestag weitergereicht. Geht die Gesetzesänderung durch, dürfen bzw. müssen Bedienstete der Post und anderer Zustellservices verdächtige Sendungen melden – andernfalls droht den Versanddienstleistern eine Strafe bis zu 500.000 Euro. Sollte sich dies auch in anderen Bundesländern durchsetzen, ist das Post- und Briefgeheimnis in Deutschland demnächst nicht mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt gewesen war. Quelle: www.bundesrat.de

Sozialgericht macht es Versicherten schwer

Gesetzlich Versicherte haben es künftig mit ihren Krankenkassen noch schwerer als bislang schon. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Mai entschieden (Az.: B 1 KR 9/18 R). Demnach soll die sogenannte Genehmigungsfiktion, die übrigens vom BSG selbst festgelegt worden war und erst im August 2019 bestätigt wurde, künftig keinen Bestand mehr haben. Auch zahlreiche Cannabispatienten profitierten in der Vergangenheit von der Regel. Die Genehmigungsfiktion sieht vor, dass Anträge auf Kostenübernahme vom Versicherer innerhalb von drei Wochen beschieden werden müssen. Einzige Ausnahme: Wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) als Gutachterstelle hinzugezogen, darf der Bescheid der Kasse bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen. Geht innerhalb dieser Fristen beim Patienten kein Bescheid ein, galt der Antrag bisher als genehmigt (daher der Begriff Genehmigungsfiktion). Das hat das Bundessozialgericht jetzt gekippt – und Patienten damit weitere Steine in den Weg gelegt. Quelle und Infos: www.juris.de

Medizinalcannabis: Bedrocan geht aus

Deutsche Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, müssen sich in den kommenden Wochen darauf einstellen, dass in der Apotheke vorerst keine Produkte der niederländischen Firma Bedrocan verfügbar sein werden. Das hat das Niederländische Cannabisbüro den deutschen Großhändlern für Medizinalcannabis Mitte Juni mitgeteilt. Laut Auskunft des Cannabisbüros wird es voraussichtlich zwei bis sechs Wochen dauern, bis der medizinische Hanf aus den Niederlanden wieder lieferbar sein wird, denn die Lager sind schlichtweg leer. Das Medizinalcannabis des Unternehmens wird nach Produktion an das Cannabisbüro geschickt, wo es bestrahlt, analysiert und für den Export vorbereitet wird. Erst danach geht es seinen Weg in die Apotheken, von denen Deutschland EU-weit etwa Dreiviertel des Gesamtvolumens abnimmt. Der Chef des Importeurs Cannamedical, David Henn, schätzt, dass es ungefähr zwei Monate dauern kann, bis der Lieferengpass behoben sein wird und deutsche Apotheken wieder Bedrocan-Produkte anbieten können. Quelle: www.apotheke-adhoc.de

 

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Schweiz: Cannabis vollständig legalisieren!

Hanf ist kein Betäubungsmittel. Das findet Léonore Porchet, Nationalrätin der Grünen Partei der Schweiz (GPS), und fordert, Cannabis so bald wie möglich zu legalisieren. Nur weil Cannabis THC (Tetrahydrocannabinol) enthält, sei es Unsinn, die Pflanze als Betäubungsmittel zu deklarieren und zu behandeln. Als Gegenbeispiel führte Porchet an, dass aus Schlafmohn schließlich auch Opium gewonnen werden könne, der Mohn an sich in der Schweiz aber nicht als Betäubungsmittel eingestuft und verboten sei. Daher fordert Léonore Porchet, vier Gesetzestexte entsprechend zu verändern und damit den rechtlichen Status der Cannabispflanze anzupassen. Um das bewerkstelligen zu können, sucht Léonore Porchet nun Unterstützung bzw. die notwendige Mehrheit bei ihren Kollegen vom Schweizer Nationalrat. Aus den Reihen der Freien Demokraten wurde ihr bereits Rückendeckung zugesichert. Quelle: www.nau.ch

Österreich: Gesundheitsminister vs. Cannabis

Stillstand in Österreich: Ein von Wolfgang Pöltl ausgearbeiteter Vorschlag zur Regelung des Anbaues und des Inverkehrbringens von Cannabis in Österreich ist von Gesundheitsminister Rudolf „Rudi“ Anschober ignoriert worden. Wolfgang Pöltl war im Jahr 2004 Bewerber zur Bundespräsidentenwahl in Österreich, jetzt ist er Jura-Student und setzt sich für eine Veränderung des Rechtsstatus‘ des Cannabis in seinem Heimatland ein. In einer Pressemitteilung, die von Pöltls Büro im Frühjahr veröffentlicht wurde, heißt es dazu: „Wolfgang Pöltl wird nun den Weg nach Brüssel, der Hochburg der EU-Parteiendiktatur, einschlagen. Dass Österreich dem Volk die gesundheitsfördernden Inhaltsstoffe der Cannabis-Pflanze nicht in erforderlichem Maße zugänglich macht, ist nicht mehr zu akzeptieren“. Österreich macht in den letzten Monaten enorme Rückschritte, was Cannabis angeht. So war erst 2018 der Handel mit CBD-haltigen Nahrungsmitteln, Nahrungsergänzungen und Kosmetika verboten worden, auch über eine Veränderung des Gesetzes hinsichtlich lebender Hanfpflanzen wolle man von Regierungsseite aus diskutieren. Bisher sind in Österreich Samen, Stecklinge und Pflanzen, die nicht in die Blüte gehen, legal. Das könnte sich aber in Zukunft ändern. Quelle: www.ots.at