Promilleregel für Cannabis?
Bei aller Bereitschaft und dem Willen, Cannabis zu legalisieren, ist eine der größten Hürden sicher das Verkehrsrecht bzw. der THC-Grenzwert, mit dem man noch fahrtüchtig ist.
Kürzlich wurde in Goslar beim Verkehrsgerichtstag ausführlich über dieses Thema diskutiert. Dieses Treffen ist eines der wichtigsten für Verkehrssicherheitsexperten.
Denn derzeit ist es ja noch so, dass schon ein Nanogramm THC - die kleinstmögliche nachweisbare Konzentration - genügt, um offiziell nicht mehr fahrtüchtig zu sein.
Beim Alkohol hingegen gibt es einen Grenzwert, 0,5 Promille. Stefan Heimlich, Vorsitzender des Auto Club Europa (ACE) ist der Meinung, dass im Falle einer Legalisierung von Cannabis es auch mit Alkohol vergleichbar behandelt werden müsse.
Kritischer sieht das Jonas Hurlin, Sprecher des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). „Alkohol ist die falsche Bezugsgröße. Wir hatten letztes Jahr 165 Tote und 16.000 Verletzte durch Unfälle unter Alkoholeinfluss.“ Wenn Gleichbehandlung, dann dürfe es seiner Meinung nach keinen Alkohol mehr im Straßenverkehr geben, also 0 Promille. Ob sich das in der Gesellschaft durchsetzen ließe, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Da ist eine THC-Grenze schon realistischer. Allerdings sind diese beiden Substanzen nur schwer vergleichbar. Cannabis löst sich im Vergleich zu Alkohol wesentlich langsamer im Blut ab. Die Rauschzustände sind jedoch kürzer. Zudem ist die Wirkung von Cannabis bei verschiedenen Menschen völlig unterschiedlich. Ganz allgemein ist die Dosis-Wirkungs-Beziehung unklar.
Daher ist es alles andere als einfach, einen Cannabis-Grenzwert festzulegen, ab dem man nicht mehr fahrtüchtig ist.
Nicht zuletzt deswegen wollen nicht wenige, dass man alles so lässt wie bisher. So auch der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club), der 19 Millionen Mitglieder stark ist und dessen politischer Einfluss nie unterschätzt werden sollte.
Eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, ganz gleich, ob man wirklich fahruntüchtig ist oder nicht, hat dann eben einen Monat Fahrverbot und eine Strafe von 5.000 Euro zur Folge. Das sei angemessen, so der ADAC.
Das wäre jedoch die schlechteste Variante. Denn beim bisherigen Stand kann es passieren, dass man im Extremfall auch Tage nach dem Konsum eines Joints seinen Führerschein verliert. Und das kann es ja wohl nicht sein. In Goslar wurde kein neuer Grenzwert festgelegt. Auch weil die Wirkung von Cannabis beim Autofahren noch lange nicht so gut untersucht sei wie die von Alkohol. Es gab lediglich eine Empfehlung des Arbeitskreises zu diesem Thema, nämlich den Grenzwert anzuheben. Immerhin…